4 Beginn des Reichstags. 1868
der Eheschließung, sodann eine Vorlage über die Quartier-
leistung an die bewaffnete Macht in Friedenszeiten, eine
andere über die Einführung gleiches Maaßes und Gewichts
nach metrischem und decimalem System. Das Alles waren
Entwürse durchaus im Sinne der vorigjährigen Session, bei
ihrer Verwirklichung höchst geeignet zur Förderung des Wohl-
standes, Erleichterung des Verkehrs und Sicherung der per-
sönlichen Rechte. Dazu kam eine lange Reihe von Post-
verträgen, durch welche die Wohlthaten der neuen Postgesetze
auch in den internationalen Verkehr Aufnahme gefunden.
Ein anderer Vertrag regelte die bisher streitigen Rechts-
verhältnisse zurückkehrender Auswanderer, welche drüben das
amerikanische Bürgerrecht gewonnen hatten, hier aber wegen
der früher umgangenen Militärpflicht in Anspruch genommen
wurden. Der Etat für das Jahr 1869 konnte noch nicht
vorgelegt werden, da erhebliche Positionen desselben sich in
der frühen Jahreszeit überhaupt noch nicht anschlagen ließen,
oder von den Beschlüssen des Zollparlaments abhängig
waren. Endlich kündigte der König die wiederholte Ein-
bringung des schon im vorigen Jahre berathenen Bundes-
schuldengesetzes an, mit dem Ausdrucke der Hoffnung, daß
die damakls erschienenen Schwierigkeiten durch beiderseitiges
Entgegenkommen ihre Erledigung finden würden.
Dieser Hoffnung aber entsprach die Stimmung der
Mehrheit nicht mehr. Wohl waren auch ihre liberalen Be-
standtheile des besten Willens, den innern Ausbau des Bundes
befestigen und durchführen zu helfen und dazu, so weit wie
möglich mit den Regierungen Hand in Hand zu gehn. Un-
möglich war es zu verkennen, welche Fülle von Wohlfahrt
und Rechtssicherheit die einheitliche Gesetzgebung des Bundes