Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Siebenter Band. (7)

1848 Die Bischöfe in voller Ergebenheit gegen den Papst. 137 
weiten Spielraum erhielt. Er gab jede Einsicht und Aufsicht 
über die kirchlichen Orden und Corporationen auf, und vor 
Allem die Jesuiten dehnten seitdem das Net ihrer Nieder- 
lassungen und Verbindungen weit durch Norddeutschland aus. 
Endlich gab der Staat jede Theilnahme an der Verwaltung 
des Kirchenvermögens aus der Hand: die von dem Bischof 
ernannten Kirchenvorstände waren dafür weder der Gemeinde 
noch der Staatsbehörde, sondern nur dem Bischof und dessen 
Rechnungskammer verantwortlich. Genug, mit Ausnahme 
des Fortbestandes der schlimmen protestantischen Ketzerei 
waren alle Wünsche Roms in Preußen damals erfüllt. Ins- 
besondere waren die Bischöfe zufrieden, zeigten sich der Re- 
gierung entgegenkommend, vermieden sorgfältig jede con- 
fessionelle Streitigkeit. So fand auch nach dem Thronwechsel 
die Regierung Wilhelm's I. keinen Anlaß, an dem Zustande 
irgend etwas zu ändern. 
Die klerikale Bewegung, welche hier so schöne Triumphe 
feierte, hatte sich in gleicher Weise fast in allen europäischen 
Ländern entwickelt, überall als nächstes Ziel die Befreiung 
der Kirche von den Aufsichtsrechten des Staats im Auge, 
und deshalb zur Stärkung im Kampfe fest geschaart um den 
Centralpunkt der gesammten Kirche, um den heiligen Stuhl 
zu Rom. Die Gesinnungen der stolzen gallicanischen National- 
kirche waren in den Stürmen der Revolution ebenso zu Grunde 
gegangen, wie die Emser Forderungen der drei rheinischen 
Kurfürsten. Niemals, rühmte man sich in Rom, habe der 
Papst sich eines so einmüthigen und ergebenen Episcopats 
erfreut, wie in diesem Jahrhundert. Der Klerus in allen 
seinen Schichten ließ kein anderes Gefühl als begeisterte 
Unterwürfigkeit gegen jede Verfügung des Stellvertreters
	        
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