1848 Die Bischöfe in voller Ergebenheit gegen den Papst. 137
weiten Spielraum erhielt. Er gab jede Einsicht und Aufsicht
über die kirchlichen Orden und Corporationen auf, und vor
Allem die Jesuiten dehnten seitdem das Net ihrer Nieder-
lassungen und Verbindungen weit durch Norddeutschland aus.
Endlich gab der Staat jede Theilnahme an der Verwaltung
des Kirchenvermögens aus der Hand: die von dem Bischof
ernannten Kirchenvorstände waren dafür weder der Gemeinde
noch der Staatsbehörde, sondern nur dem Bischof und dessen
Rechnungskammer verantwortlich. Genug, mit Ausnahme
des Fortbestandes der schlimmen protestantischen Ketzerei
waren alle Wünsche Roms in Preußen damals erfüllt. Ins-
besondere waren die Bischöfe zufrieden, zeigten sich der Re-
gierung entgegenkommend, vermieden sorgfältig jede con-
fessionelle Streitigkeit. So fand auch nach dem Thronwechsel
die Regierung Wilhelm's I. keinen Anlaß, an dem Zustande
irgend etwas zu ändern.
Die klerikale Bewegung, welche hier so schöne Triumphe
feierte, hatte sich in gleicher Weise fast in allen europäischen
Ländern entwickelt, überall als nächstes Ziel die Befreiung
der Kirche von den Aufsichtsrechten des Staats im Auge,
und deshalb zur Stärkung im Kampfe fest geschaart um den
Centralpunkt der gesammten Kirche, um den heiligen Stuhl
zu Rom. Die Gesinnungen der stolzen gallicanischen National-
kirche waren in den Stürmen der Revolution ebenso zu Grunde
gegangen, wie die Emser Forderungen der drei rheinischen
Kurfürsten. Niemals, rühmte man sich in Rom, habe der
Papst sich eines so einmüthigen und ergebenen Episcopats
erfreut, wie in diesem Jahrhundert. Der Klerus in allen
seinen Schichten ließ kein anderes Gefühl als begeisterte
Unterwürfigkeit gegen jede Verfügung des Stellvertreters