Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Siebenter Band. (7)

146 Klerikale Erhebung. 1868 
erfordere den Besitz des Kirchenstaats? Hätte 1867 noch Oster= 
reichs Herrschaft in Italien und die päpstliche im Kirchenstaat 
bestanden, so wäre bei dieser Kriegserklärung eine öster- 
reichische Armee in den Kirchenstaat eingerückt: wäre das eine 
Stärkung der kirchlichen Freiheit gewesen? 
Jetzt, des Kirchenstaates beraubt, war der Papst frei, und 
nach seiner Weise im Kampfe stets zum Vordringen gereizt, 
beschloß er den lange erwogenen Schritt zu thun, der zu der 
vollständigen und endgültigen Sanction seines Standpunkts 
führen sollte: am 29. Juni 1868 berief er ein ökumenisches 
Concil, eine Versammlung aller katholischen Bischöfe der Erde, 
auf seinen Marientag, den 8. December 1869, in den Vatican. 
Die Bulle sagte nichts über die dem Concil zu stellenden 
Aufgaben, oder vielmehr, sie sagte zu viel, das Concil werde 
alle Schäden der sündhaften Zeit heilen. Dafür erregte das 
von Pius selbst begründete und dotirte Leibjournal, die Civilta 
cattolica, redigirt von zwei Jesuiten, controlirt täglich vom 
Papste selbst, großes Aufsehn durch eine eingehende Besprechung 
der berühmten Bulle Bonifaz VIII. von 1302, nach welcher 
die Könige die Vollmacht zur Regierung vom Papste erhalten 
und sie bei Strafe der Absetzung nach dessen Wink und 
Befehl zu führen haben, eine Bulle, die durch ein Concil des 
16. Jahrhunderts bekräftigt war, und ohne Zweifel durch 
das bevorstehende Concil nochmalige Sanction erhalten sollte. 
Das Aufsehn, welches diese Artikel erregten, war groß; sie 
wurden bald nachher amtlich verläugnet, um so mehr 
befremdete aber das fortgesetzte Geheimniß, womit in Rom 
die emsige Ausarbeitung der für für das Concil bestimmten 
Vorlagen betrieben wurde. Indessen wurde es allmählich 
doch bekannt, daß es sich vornehmlich um die Erklärung der
	        
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