Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Siebenter Band. (7)

1868 Handelsverträge mit Spanien, Rom, Osterreich. 25 
rung einiger Bestimmungen des Zollstrafgesetzes. Auch hier 
war die Aufnahme eine durchaus günstige, und wurde überall 
Einverständniß zwischen Bundesrath und Parlament erzielt. 
Man bedauerte nur, daß der Bundesrath sich auf diese, aller- 
dings sehr wohlthätigen Einzelbestimmungen beschränkt hätte, 
und sprach in einer Resolution die Hoffnung des Hauses aus, 
daß die Regierungen thuncchst bald zu einer umfassenden 
liberalen Reform der Zollordnung und des Zollstrafgesetzes 
schreiten würden. Der Bundesrath erhob dagegen keinen 
Widerspruch. 
Unterdessen waren dann auch die großen Vorlagen der 
Session bei dem Hause eingegangen: ein neuer Handelsver- 
trag zwischen Osterreich und dem Zollverein, sodann eine 
den Grundsätzen desselben entsprechende Umarbeitung des von 
dem Vertrage nicht berührten Restes des bisherigen Vereins- 
tarifs, und endlich ein Gesetz über eine gleichmäßige Besteue- 
rung des Tabaks im ganzen Vereinsgebiet." Alle diese Ent- 
würfe standen mit einander in engem Zusammenhang, und 
zwar in doppelter Beziehung. Seit dem englisch-französischen 
Handelsvertrag von 1860 war in halb Europa eine große 
freihändlerische Bewegung zum Durchbruch- gekommen) und 
hatte in der Herabsetzung oder Abschaffung zahlreicher Ein- 
gangszölle, sowie durch die Gewährung der Rechte der meist- 
begünstigten Nation an weitere Contrahenten Ausdruck 
gefunden. Auch ÖOsterreich hatte seit 1866 seinen früher 
behaupteten Standpunkt aufgegeben und nach der neuen Weise 
Verträge mit England, Frankreich, Belgien geschlossen# als 
dann 1867 zwischen ihm und dem Zollverein die Erneuerung 
des durch den Krieg zerrissenen Handelsvertrags von 1865 
zur Sprache kam, verstand es sich, daß auch hier von dem
	        
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