1868 Handelsverträge mit Spanien, Rom, Osterreich. 25
rung einiger Bestimmungen des Zollstrafgesetzes. Auch hier
war die Aufnahme eine durchaus günstige, und wurde überall
Einverständniß zwischen Bundesrath und Parlament erzielt.
Man bedauerte nur, daß der Bundesrath sich auf diese, aller-
dings sehr wohlthätigen Einzelbestimmungen beschränkt hätte,
und sprach in einer Resolution die Hoffnung des Hauses aus,
daß die Regierungen thuncchst bald zu einer umfassenden
liberalen Reform der Zollordnung und des Zollstrafgesetzes
schreiten würden. Der Bundesrath erhob dagegen keinen
Widerspruch.
Unterdessen waren dann auch die großen Vorlagen der
Session bei dem Hause eingegangen: ein neuer Handelsver-
trag zwischen Osterreich und dem Zollverein, sodann eine
den Grundsätzen desselben entsprechende Umarbeitung des von
dem Vertrage nicht berührten Restes des bisherigen Vereins-
tarifs, und endlich ein Gesetz über eine gleichmäßige Besteue-
rung des Tabaks im ganzen Vereinsgebiet." Alle diese Ent-
würfe standen mit einander in engem Zusammenhang, und
zwar in doppelter Beziehung. Seit dem englisch-französischen
Handelsvertrag von 1860 war in halb Europa eine große
freihändlerische Bewegung zum Durchbruch- gekommen) und
hatte in der Herabsetzung oder Abschaffung zahlreicher Ein-
gangszölle, sowie durch die Gewährung der Rechte der meist-
begünstigten Nation an weitere Contrahenten Ausdruck
gefunden. Auch ÖOsterreich hatte seit 1866 seinen früher
behaupteten Standpunkt aufgegeben und nach der neuen Weise
Verträge mit England, Frankreich, Belgien geschlossen# als
dann 1867 zwischen ihm und dem Zollverein die Erneuerung
des durch den Krieg zerrissenen Handelsvertrags von 1865
zur Sprache kam, verstand es sich, daß auch hier von dem