Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Siebenter Band. (7)

1868 Weitere Verhandlung. 33 
nisses oder die bindende Zusage einer entsprechenden Er- 
leichterung sonstiger Lasten erhalten zu, haben. Beides aber 
werde hier vermißt. Ein Redner habe darauf hingewiesen, 
nach Bewilligung der Tabaksteuer könne die viel härtere 
Salzsteuer abgeschafft werden: das sei sehr richtig, aber man 
wisse doch auch, wie viel schwieriger ein Steuererlaß als eine 
Steuereinführung zu erlangen sei, und so müsse das Haus 
darauf bestehn, die Tabaksteuer in der Hand zu behalten, 
bis die Aufhebung der Salzsteuer vorhergegangen sei. Aller- 
dings erscheine die Zahl der durch die vorgeschlagene Tarif- 
reform herabgesetzten Zölle sehr groß; die nähere Betrachtung 
zeige aber, daß die meisten sich auf Waaren von gleich 
geringer Bedeutung für den Handelsverkehr wie für die Zoll- 
casse beziehn; die Hoffnungen, die man in kaufmännischen 
Kreisen auf die Reform gesetzt, seien also keineswegs erfüllt 
worden; man frage sich z. B., warum nur der Zoll auf 
Roheisen und nicht auch auf die verschiedenen Eisenfabrikate 
vermindert worden sei. Überhaupt fänden sich in der langen 
Reihe der erleichterten Artikel schließlich nur drei, Roheisen, 
Wein und Leinengarn, wo die Herabsetzung des Zolls die 
Staatscasse für den Augenblick mit einem empfindlichen Aus- 
fall bedrohe. Gerade bei diesen aber sei es äußerst wahr- 
scheinlich, daß mit der Verminderung des Zolls sehr rasch 
eine entsprechende Vermehrung der Einfuhr und damit ein 
reicher Eraatz des anfänglichen Verlustes für die Staatscassen 
erfolgen) würde. Die Nothwendigkeit einer neuen und vollends 
einer so hoch bemessenen Abgabe, wie die vorgeschlagene Be- 
lastung des Tabaks, sei als bewiesen nicht anzuerkennen. 
Bis dahin war die Sachlage die folgende gewesen: Der 
Eingangszoll auf ausländischen Tabak betrug 4 Waler für 
v. Sydel, Begründung d. deutschen Reiches. VII.
	        
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