1868 Weitere Verhandlung. 33
nisses oder die bindende Zusage einer entsprechenden Er-
leichterung sonstiger Lasten erhalten zu, haben. Beides aber
werde hier vermißt. Ein Redner habe darauf hingewiesen,
nach Bewilligung der Tabaksteuer könne die viel härtere
Salzsteuer abgeschafft werden: das sei sehr richtig, aber man
wisse doch auch, wie viel schwieriger ein Steuererlaß als eine
Steuereinführung zu erlangen sei, und so müsse das Haus
darauf bestehn, die Tabaksteuer in der Hand zu behalten,
bis die Aufhebung der Salzsteuer vorhergegangen sei. Aller-
dings erscheine die Zahl der durch die vorgeschlagene Tarif-
reform herabgesetzten Zölle sehr groß; die nähere Betrachtung
zeige aber, daß die meisten sich auf Waaren von gleich
geringer Bedeutung für den Handelsverkehr wie für die Zoll-
casse beziehn; die Hoffnungen, die man in kaufmännischen
Kreisen auf die Reform gesetzt, seien also keineswegs erfüllt
worden; man frage sich z. B., warum nur der Zoll auf
Roheisen und nicht auch auf die verschiedenen Eisenfabrikate
vermindert worden sei. Überhaupt fänden sich in der langen
Reihe der erleichterten Artikel schließlich nur drei, Roheisen,
Wein und Leinengarn, wo die Herabsetzung des Zolls die
Staatscasse für den Augenblick mit einem empfindlichen Aus-
fall bedrohe. Gerade bei diesen aber sei es äußerst wahr-
scheinlich, daß mit der Verminderung des Zolls sehr rasch
eine entsprechende Vermehrung der Einfuhr und damit ein
reicher Eraatz des anfänglichen Verlustes für die Staatscassen
erfolgen) würde. Die Nothwendigkeit einer neuen und vollends
einer so hoch bemessenen Abgabe, wie die vorgeschlagene Be-
lastung des Tabaks, sei als bewiesen nicht anzuerkennen.
Bis dahin war die Sachlage die folgende gewesen: Der
Eingangszoll auf ausländischen Tabak betrug 4 Waler für
v. Sydel, Begründung d. deutschen Reiches. VII.