Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Siebenter Band. (7)

48 Schluß des Reichstags. 1868 
lagen so einfach auf der Hand, daß in der That ein weit- 
läufiges Studium zum Verständniß unnöthig war. Als 
demnach am 8. Juni die Sitzung eröffnet wurde, wußte 
jedermann, daß es zu einer heißen Verhandlung nur über 
einen Gegenstand kommen würde ,Q eben über die Clausel 
Miquel zum Bundesschuldengesetze. 
Wie wir oben gesehn, hatte bei der letzten Berathung 
dieses Gesetzes Twesten dringend zur Aufrechthaltung der 
Clausel ermahnt, weil es für die Regierung unmöglich sei, 
die Entwicklung der Marine zu unterbrechen; sie könne also 
das ihr durch die Anleihe bewilligte Geld absolut nicht ent- 
behren und müsse schließlich die durch die Clausel ihr auf- 
erlegte Bedingung sich gefallen lassen. Zwar erklärten die 
übrigen Redner der nationalliberalen Partei, daß sie nach 
wie vor die Marine kräftig zu fördern wünschten und höchst 
bereit seien, wenn die Regierung wegen der Clausel die An- 
leihe nicht realisire, ihr dann anderweitige Geldmittel für 
die Marine zu bewilligen. Allein da die Partei, im offenen 
Gegensatz zu diesen schönen Worten, im Zollparlament den 
Regierungen möglichst jede Erhöhung ihrer Einnahmen ver- 
sagte, so fand jene Versicherung nur geringen Glauben. Die 
conservative Presse führte täglich das Thema aus, die liberale 
Opposition suche der Regierung jede andere Hülfsquelle für 
die Marine abzuschneiden außer der Realisirung der Anleihe 
und folglich der Unterwerfung unter die Miquel'sche Clausel; 
in allen Tonarten wurde die Gehässigkeit eines Verfahrens 
erläutert, wodurch man eine verfassungswidrige Macht- 
erweiterung auf Kosten der Marine, also der Sicherheit des 
Landes, erzwingen wollte. Natürlich antworteten die Liberalen 
durch die Umkehrung der Anklage: die Schuld an der
	        
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