48 Schluß des Reichstags. 1868
lagen so einfach auf der Hand, daß in der That ein weit-
läufiges Studium zum Verständniß unnöthig war. Als
demnach am 8. Juni die Sitzung eröffnet wurde, wußte
jedermann, daß es zu einer heißen Verhandlung nur über
einen Gegenstand kommen würde ,Q eben über die Clausel
Miquel zum Bundesschuldengesetze.
Wie wir oben gesehn, hatte bei der letzten Berathung
dieses Gesetzes Twesten dringend zur Aufrechthaltung der
Clausel ermahnt, weil es für die Regierung unmöglich sei,
die Entwicklung der Marine zu unterbrechen; sie könne also
das ihr durch die Anleihe bewilligte Geld absolut nicht ent-
behren und müsse schließlich die durch die Clausel ihr auf-
erlegte Bedingung sich gefallen lassen. Zwar erklärten die
übrigen Redner der nationalliberalen Partei, daß sie nach
wie vor die Marine kräftig zu fördern wünschten und höchst
bereit seien, wenn die Regierung wegen der Clausel die An-
leihe nicht realisire, ihr dann anderweitige Geldmittel für
die Marine zu bewilligen. Allein da die Partei, im offenen
Gegensatz zu diesen schönen Worten, im Zollparlament den
Regierungen möglichst jede Erhöhung ihrer Einnahmen ver-
sagte, so fand jene Versicherung nur geringen Glauben. Die
conservative Presse führte täglich das Thema aus, die liberale
Opposition suche der Regierung jede andere Hülfsquelle für
die Marine abzuschneiden außer der Realisirung der Anleihe
und folglich der Unterwerfung unter die Miquel'sche Clausel;
in allen Tonarten wurde die Gehässigkeit eines Verfahrens
erläutert, wodurch man eine verfassungswidrige Macht-
erweiterung auf Kosten der Marine, also der Sicherheit des
Landes, erzwingen wollte. Natürlich antworteten die Liberalen
durch die Umkehrung der Anklage: die Schuld an der