Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Siebenter Band. (7)

1868 Verträge mit belgischen Eisenbahnen. 83 
das Wort fallen lassen, bei dem französischen Vorgehn würde 
auch Preußen sein Belgien anderwärts finden. Gewiß ist, daß 
Bismarck weder hierauf noch über irgend einen Theil der 
französischen Eröffnung eine Ansicht geäußert hat. Der eng- 
lische Botschafter in Berlin, Lord Loftus, erhielt gleich nach- 
her die Notiz: man weiß im Ubrigen nicht, was Bismarck 
dem Prinzen gesagt hat, es steht aber fest, daß der Prinz 
ohne eine neue Provinz in seiner Tasche nach Paris zurück- 
gekommen ist. Darauf ging aus London eine vertrauliche 
Mittheilung an das französische Cabinet, daß ein Zollverein 
oder gar eine Militärconvention mit Frankreich für Belgien 
durch die von Europa gewährleistete Neutralität des Landes 
ausgeschlossen sei. Napoleon war, wie wir sahn, während 
des Sommers 1868 durch deutsche und orientalische Vorgänge 
sattsam in Anspruch genommen und ließ für den Augenblick 
die belgische Sache ruhn: kaum aber hatten jene Sorgen 
sich verzogen, so beschloß er im Spätherbst, in der Hoffnung 
auf die Sympathien der belgischen Ultramontanen und deren 
Erbitterung gegen das liberale Ministerium Frere-Orban, der 
Sache näher zu treten, und zwar für den Anfang in möglichst 
unscheinbarer Weise. Er veranlaßte die französische Ostbahn- 
gesellschaft, sich mit den Verwaltungen von zwei belgischen 
und einer holländischen Bahn über den Ankauf in Verhand- 
lung zu setzen, indem er ihr den Ersatz der Kaufkosten und 
Staatsgarantie für einen guten Zinsertrag verhieß. Die 
belgischen Gesellschaften wurden durch ein hohes Angebot 
verlockt und zeichneten im December 1868 einen vorläufigen 
Vertrag, welcher der französischen Regierung thatsächlich den 
Besitz und die Verwaltung durchgehender Linien nach Brüssel 
und nach Rotterdam verschaffen sollte. Kaum aber war dies 
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