1868 Verträge mit belgischen Eisenbahnen. 83
das Wort fallen lassen, bei dem französischen Vorgehn würde
auch Preußen sein Belgien anderwärts finden. Gewiß ist, daß
Bismarck weder hierauf noch über irgend einen Theil der
französischen Eröffnung eine Ansicht geäußert hat. Der eng-
lische Botschafter in Berlin, Lord Loftus, erhielt gleich nach-
her die Notiz: man weiß im Ubrigen nicht, was Bismarck
dem Prinzen gesagt hat, es steht aber fest, daß der Prinz
ohne eine neue Provinz in seiner Tasche nach Paris zurück-
gekommen ist. Darauf ging aus London eine vertrauliche
Mittheilung an das französische Cabinet, daß ein Zollverein
oder gar eine Militärconvention mit Frankreich für Belgien
durch die von Europa gewährleistete Neutralität des Landes
ausgeschlossen sei. Napoleon war, wie wir sahn, während
des Sommers 1868 durch deutsche und orientalische Vorgänge
sattsam in Anspruch genommen und ließ für den Augenblick
die belgische Sache ruhn: kaum aber hatten jene Sorgen
sich verzogen, so beschloß er im Spätherbst, in der Hoffnung
auf die Sympathien der belgischen Ultramontanen und deren
Erbitterung gegen das liberale Ministerium Frere-Orban, der
Sache näher zu treten, und zwar für den Anfang in möglichst
unscheinbarer Weise. Er veranlaßte die französische Ostbahn-
gesellschaft, sich mit den Verwaltungen von zwei belgischen
und einer holländischen Bahn über den Ankauf in Verhand-
lung zu setzen, indem er ihr den Ersatz der Kaufkosten und
Staatsgarantie für einen guten Zinsertrag verhieß. Die
belgischen Gesellschaften wurden durch ein hohes Angebot
verlockt und zeichneten im December 1868 einen vorläufigen
Vertrag, welcher der französischen Regierung thatsächlich den
Besitz und die Verwaltung durchgehender Linien nach Brüssel
und nach Rotterdam verschaffen sollte. Kaum aber war dies
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