Erster Teil.
I. Fürsorge für Kriegsteilnehmer
und ihre Familien.
A. Leistungen der Heeresverwaltung.
1. Besoldungen der Truppen.
Die Besoldungen richten sich nach den „Friedens- und
Kriegsbesoldungsvorschriften für das Heer und die Kaiserliche
Marine“.
Besoldung der Anterklassen.
1 im im im
Es erhalten monatlich: Friedens. immobdilen mobilen
— 4“ q zustand Zustand Zustand
MA 4 “
Gemeine unberitten.. 9.— 9.0
„ beritten 10.50 11.60o7l
Fahrer als Gemein 10.50 11.40 17.40
„ als Gefreie . 12.— T 12.90 20.40
Sanitäts-Gefreite beritteer 106.30 18.90 23.40
Krankenwärter unberitternr 15.— 17.100
Ö
Gefreite unberitten 1o0o.50 11.40 18.30
„ beritten 12.—-— 1200
Obergefreite unberitter 135.-— —.— 18. 90
Unterofflzier 323.20 33.60 40.—
Sergeant .. .139.60s49.5057.—
Vizefeldwebel·........H47.10 57.— 63.—
Feldwebel und Wachemeisttr 6210 81.— 96.—
Feldwebel und Wachtmeister erhalten außerdem im im-
mobilen Zustand 15 .4, im mobilen Zustand 30 .f Dienstzulage.
— Mokbil sind nach dem Wortlaut der Besoldungsvorschriften
jene Formationen, die für den Gebrauch im Felde mit ersonal
und Material besonders ausgestattet sind; immobil dagegen
1 1