Full text: Soziale Kriegs- und Friedens-Fürsorge in der Stadt Leipzig.

Erster Teil. 
  
I. Fürsorge für Kriegsteilnehmer 
und ihre Familien. 
A. Leistungen der Heeresverwaltung. 
1. Besoldungen der Truppen. 
Die Besoldungen richten sich nach den „Friedens- und 
Kriegsbesoldungsvorschriften für das Heer und die Kaiserliche 
Marine“. 
Besoldung der Anterklassen. 
  
  
  
  
  
  
1 im im im 
Es erhalten monatlich: Friedens. immobdilen mobilen 
— 4“ q zustand Zustand Zustand 
MA 4 “ 
Gemeine unberitten.. 9.— 9.0 
„ beritten 10.50 11.60o7l 
Fahrer als Gemein 10.50 11.40 17.40 
„ als Gefreie . 12.— T 12.90 20.40 
Sanitäts-Gefreite beritteer 106.30 18.90 23.40 
Krankenwärter unberitternr 15.— 17.100 
Ö 
Gefreite unberitten 1o0o.50 11.40 18.30 
„ beritten 12.—-— 1200 
Obergefreite unberitter 135.-— —.— 18. 90 
Unterofflzier 323.20 33.60 40.— 
Sergeant .. .139.60s49.5057.— 
Vizefeldwebel·........H47.10 57.— 63.— 
Feldwebel und Wachemeisttr 6210 81.— 96.— 
  
  
  
Feldwebel und Wachtmeister erhalten außerdem im im- 
mobilen Zustand 15 .4, im mobilen Zustand 30 .f Dienstzulage. 
— Mokbil sind nach dem Wortlaut der Besoldungsvorschriften 
jene Formationen, die für den Gebrauch im Felde mit ersonal 
und Material besonders ausgestattet sind; immobil dagegen 
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