Full text : Spittler’s sämmtliche Werke. Sechster Band. (6)

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wenn  auch  die  Verpflichtung  zu  zahlen  richtig  gewesen,  so
blieb  doch  der  Willkühr  der  Landstände  überlassen,  durch
welche  neue  oder  erneuerte  Schatzung  das  Geld  gehoben
werden  sollte.  War  aber  vollends  eine  namhafte,  stattliche
Summe  nothwendig,  um  die  Erkaufung  neuer  Güfer  dem
Fürsten  zu  erleichtern,  oder  das  heftige  Andringen  seiner
schreiendsten  Gläubiger  zu  befriedigen,  so  suchte  der  Landesherr
  gütliche  Hülfe,  und  jeden  Beitrag,  welchen  die  Landstände
  ihm  gaben,  vergalt  er  mit  feierlicher  Versicherung
aller  alten  Gewohnheiten  und  Rechte,  daß  nie  die  freiwillige
Steuer,  selbst  wenn  sie  mehrere  Jahre  lang  dauerte,  allmählig
  zur  pflichtigen  Sitte  werden  sollre.

Nie  war  zwar  bis  dahin,  als  Fürstenthum  Calenberg
  entstund,  die  Noth  des  Landesherrn  so  hoch  gestiegen,
daß  sich  Prälaten,  Ritter  und  Städte  zu  einer  merklichen
Hülfeleistung  entschlossen  hätten,  die  mehrere  Jahre  lang
ununterbrochen  mit  gleicher  Freigebigkeit  fortdauern  sollte;
und  wenn  auch  die  fürsilichen  Schulden  so  dick  wurden,  daß
wenig  mehr  zu  verpfänden  übrig  blieb,  und  noch  weniger
bei  dem  lauten  Widersprechen  der  Vetter  beträchrliche  Aemter
und  Schlbsser  verkauft  werden  konnten,  so  ließen  sich  doch
die  Stände  kaum  nur  zu  einigen  Beden  bewegen,  und  Orto,
der  lezte  Herzog  des  Göttingischen  Stamms,  hatte  in  einer
so  dringenden  Noth  sein  ganzes  Cammergut  und  Regierung
einigen  Rittern  und  Städtedeputirten  abtreten  müssen,  die
mit  vormundschaftlicher  Sorge  seinem  ganzen  fäürstlichen
Haushalt  zu  Ehren  emporhelfen  sollten.  Freilich  konnte  der
Fürst  den  Maiern  und  Leuten  auf  seinen  eigenen  Gütern,
ohne  erst  auf  dem  Landtage  zu  fragen,  nach  Willkühr  neuc
Schatzungen  auflegen,  denn  Prälaten,  Ritter  und  Städtedeputirte
  waren  noch  nicht  Repräsentanten  des  sämmtlichen