111
wenn auch die Verpflichtung zu zahlen richtig gewesen, so
blieb doch der Willkühr der Landstände überlassen, durch
welche neue oder erneuerte Schatzung das Geld gehoben
werden sollte. War aber vollends eine namhafte, stattliche
Summe nothwendig, um die Erkaufung neuer Güfer dem
Fürsten zu erleichtern, oder das heftige Andringen seiner
schreiendsten Gläubiger zu befriedigen, so suchte der Landesherr
gütliche Hülfe, und jeden Beitrag, welchen die Landstände
ihm gaben, vergalt er mit feierlicher Versicherung
aller alten Gewohnheiten und Rechte, daß nie die freiwillige
Steuer, selbst wenn sie mehrere Jahre lang dauerte, allmählig
zur pflichtigen Sitte werden sollre.
Nie war zwar bis dahin, als Fürstenthum Calenberg
entstund, die Noth des Landesherrn so hoch gestiegen,
daß sich Prälaten, Ritter und Städte zu einer merklichen
Hülfeleistung entschlossen hätten, die mehrere Jahre lang
ununterbrochen mit gleicher Freigebigkeit fortdauern sollte;
und wenn auch die fürsilichen Schulden so dick wurden, daß
wenig mehr zu verpfänden übrig blieb, und noch weniger
bei dem lauten Widersprechen der Vetter beträchrliche Aemter
und Schlbsser verkauft werden konnten, so ließen sich doch
die Stände kaum nur zu einigen Beden bewegen, und Orto,
der lezte Herzog des Göttingischen Stamms, hatte in einer
so dringenden Noth sein ganzes Cammergut und Regierung
einigen Rittern und Städtedeputirten abtreten müssen, die
mit vormundschaftlicher Sorge seinem ganzen fäürstlichen
Haushalt zu Ehren emporhelfen sollten. Freilich konnte der
Fürst den Maiern und Leuten auf seinen eigenen Gütern,
ohne erst auf dem Landtage zu fragen, nach Willkühr neuc
Schatzungen auflegen, denn Prälaten, Ritter und Städtedeputirte
waren noch nicht Repräsentanten des sämmtlichen