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Nro. 42.
Regierungs-Blatt
fuͤr das
Koͤnigreich Wuͤrttemberg.
Samstag, den 28. Juni 1828.
In halt.
Könlgl. Dekrete. Allgemeines Sportelgesetz.
Unmittelbare Königliche DOekrete.
Allgemeines Sportelgeses
Wilheim,
von Gottes Gnaden König von Wuürttemberg.
Die in den verschiedenen Zweigen der Staats-Verwaltung eingetretenen Veränderungen
haben eine Revision der Gesetze über die Tarx= und Stempel-Abgaben nothwenbig
gemachr, bei welcher zugleich eine Vereinigung der bioher unter verschiedenen Titel#u
erhobenen Abgaben als zweckmäßig erschien.
Wir haben Uns daher bewogen gefunden, an die Stelle der Tax= und Stempel-Ordnung
vom Jahre 1308, der Verordnung in Tar= und Stempel-Sachen vom
1. Februar 137, des f. 30. A, Ul. B und C des V. Organisations-Edicts vom