Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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Nro.  42.

Regierungs-Blatt

fuͤr  das

Koͤnigreich  Wuͤrttemberg.

 

Samstag,  den  28.  Juni  1828.

 

In  halt.
Könlgl.  Dekrete.  Allgemeines  Sportelgesetz.

 

Unmittelbare  Königliche  DOekrete.
Allgemeines  Sportelgeses

Wilheim,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Wuürttemberg.

Die  in  den  verschiedenen  Zweigen  der  Staats-Verwaltung  eingetretenen  Veränderungen
  haben  eine  Revision  der  Gesetze  über  die  Tarx=  und  Stempel-Abgaben  nothwenbig
  gemachr,  bei  welcher  zugleich  eine  Vereinigung  der  bioher  unter  verschiedenen  Titel#u
erhobenen  Abgaben  als  zweckmäßig  erschien.

Wir  haben  Uns  daher  bewogen  gefunden,  an  die  Stelle  der  Tax=  und  Stempel-Ordnung
  vom  Jahre  1308,  der  Verordnung  in  Tar=  und  Stempel-Sachen  vom
1.  Februar  137,  des  f.  30.  A,  Ul.  B  und  C  des  V.  Organisations-Edicts  vom