Inhaltsverzeichnis : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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C)  Des  Departements  des  Kirchen=  und  Schulwesens.
Des  evangelischen  Consistorium.

Termin  zur  Vorprüfung  der  evangelischen  und  israelitischen  Candidaten  für  den  Schulstand.
Diejenigen  evangelischen  und  israelitischen  Jünglinge,  welche  in  Gemäßbeit  der  Ministerial-Verfügung
  vom  21.  März  1845  (Reg.  Blatt  Nr.  14)  um  Erlaubniß  zur  Bildung
für  den  Schulstand  und  um  Zulassung  zur  Vorprüfung  gebeten  haben,  und  nicht  durch  besondere
  Erlasse  zurückgewiesen  worden  sind,  haben  sich  Behufs  dieser  Vorprüfung
Dienstag  den  27.  März,  Morgens  7  Uhr

an  nachbezeichneten  Orten  einzufinden:

a)  aus  dem  Generalat  Tübingen  in  Nagold;

b)  —  —  —  Reutlingen  in  Reutlingen;
c)  —  —  —  Ludwigsburg  in  Ludwigsburg;
d)  —  —  —  Heilbronn  in  Heilbronn;

e)  —  —  —  Ulnm  in  Geißlingen;

f)  aus  den  Dekanatämtern  Hall,  Blaufelden,  Crailsheim,  Künzelsau,
Langenburg,  Oehringen,  Weikersheim  in  Hall;
g)  aus  den  Dekanataͤmtern  Aalen,  Heidenheim,  Schornvorf,  Welzbeim,
Gaildorf  in  Aalen.
Stuttgart  den  13.  März  1849.  Für  den  Vorstand:
Seeger.

Dienst-Erledigung.

Die  Bewerber  um  die  erledigte  katholische  Pfarrstelle  in  Laimn  au,  Dekanats  Tettnang,
  welche  aus  eigenen  Gütern,  Zehenten  (29  fl.),  Besoldungen  (512  fl.)  und  Gebühren
ein  beschreibungsmäßiges  Einkommen  von  810  fl.  gewährt,  worauf  jedoch  für  eine  restliche
Pründschuld  von  ungefähr  50  fl.  ein  angemessenes  Provisorium  nebst  4  Proc.  Zinsen  bestellt
  werden  wird,  haben  ihre  Gesuche  binnen  vier  Wochen  bei  dem  katholischen  Kirchenrathe
einzureichen.

Am  22.  d.  M.  wurde  das  Register  zu  den  Rechts-Erkenntnissen  von  1848  ausgegeben.

 

 

 

Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink.