Full text: Grundzüge der deutschen Schulgesetzgebung.

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gemacht hat, an der er später selbst unterrichtet, da auf diese Weise 
viel wertvolle Pädagogik traditionell fortgeerbt werden kann. 
Die pädagogische JSachbildung erfolgt für alle auf der- 
selben pädagogischen Hochschule. Nach dreijährigem Studium 
erfolgt der Eintritt ins Kmt. Das dreijährige Studium berechtigt zur 
Beschäftigung als Grundschullehrer. Die feste Knstellung als solcher 
kann nach einer praktischen Aätigkeit von 4 bis 5 Jahren erfolgen. 
Lehrer, die als Mittel= oder Oberschullehrer angestellt werden wollen, 
haben noch ein wissenschaftliches Studium zu absolvieren. 
5f0 würde sich der Bildungsgang eines Tehrers wie 
folgt gestalten: 
6 Jahre Grundschule (6. bis 12. Lebensjahr), 
6 Jahre Mittel= und Oberschule (12. bis 18. Lebensjahr), 
3 Jahre pädagogische hochschule (18. bis 21. Cebensjahr), 
vom 21. Jahre ab praktische Aätigkeit als Grundschullehrer, 
eventuell 2 weitere Jahre wissenschaftliches Studium, 
dann Derwendung und Anstellung als Mittel= bzw. Oberschul- 
lehrer. 
Die Berufung der Mittelschullehrer erfolgt aus der Jahl 
derjenigen Grundschullehrer, die die erforderlichen Prüfungen be- 
standen haben. Ein Recht auf Berufung an eine Mittelschule hat 
kein Lehrer. Pädagogische und wissenschaftliche Aüchtigkeit ent- 
scheidet über die Berufung. · 
Ebenso werden die Oberschullehrer, aber ohne besondere 
Drüfung, aus der Jahl der Mittelschullehrer berufen. 
Die Mittel= und Oberschullehrer sollen ihr eigentliches wissen- 
schaftliches Studium erst nach Kbsolvierung der pädagogischen hoch- 
schule und nach praktischer Betätigung in den Schulen beginnen. 
Ueben anderen Gründen ist dafür auch der Grund maßgebend, daß 
alles Wissen für den Tehrer zunächst nicht Selbstzweck ist, sondern 
Mittel für die Jugenderziehung. Bloße Wissensmagazine können 
nicht lehren. Wem nicht bei Erlangung einer reiferen Erkenntnis 
der Gedanke die Wangen rötet, daß er damit die ihm anvertraute
	        
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