Full text: Grundzüge der deutschen Schulgesetzgebung.

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pädagogischen Deputatien, die auch das Schulmuseum verwaltet. 
Die Benutgung des Schulmuseums ist zu Studienzwecken jedem Inter- 
essenten ohne jede Förmlichkeit und Erschwernis zu gestatten. ZKus- 
leihungen, soweit Duplikate vorhanden sind, erfolgen an jeden Inter- 
essenten. 
zur HFortbildung der Lehrer gehört auch der Besuch der Lehr- 
stunden anderer TLehrer und fremder Schulen. Es könnte 
jedem jungen TLehrer zur Pflicht gemacht werden, neben seiner eigenen 
praktischen Aätigkeit eine Anzahl Lehrstunden zu besuchen und vor 
seiner endgültigen Knstellung eine Knzahl fremder Schulen kennen 
zu lernen. Es ist wichtiger, junge Lehrer Informationsreisen machen 
zu lassen, als alte Seminarlehrer und Seminardirektoren, die nur 
noch in geringem Maße in der Lage sind, das Neue vorurteilslos auf 
sich wirken zu lassen und in der eigenen Praxis nachzuschaffen. Jur 
fruchtbaren Kufnahme gehäört jugendliche Beweglichkeit. 
Ebenso wichtig wie die sustematische Jortbildung der LCehrer ist 
ihre wissenschaftliche und literarische Aätigkeit auf päd- 
agogischem Gebiete. 
Lehrer, die für wichtige pädagogische Kebeiten, Jorschungen, 
Untersuchungen, herstellung von Schulbüchern und Cehrmitteln 
eines Urlaubs bedürfen, müßten diesen ohne Gehaltsentziehung 
oder -verkürzung, eventuell mit Unterstützung, erhalten. Die Ee- 
nehmigung dürfte von den Schulbehörden ohne das Urteil der zur 
Drüfung der Lehrmittel und Schulbücher bestehenden pädagogischen 
Deputation nicht gewährt oder versagt werden. Die Ergebnisse 
dieser Arbeiten müßten, wenn sie nicht veröffentlicht werden, Eigen- 
tum des Staates sein und der pädagogischen Deputation ausgehän- 
digt werden. Die Deputation dürfte nicht berechtigt und verpflichtet 
sein, die Arbeiten zu veröffentlichen, müßte sie aber jederzeit dem 
Derfasser zum Jwecke der eigenen Deräffentlichung wieder aus- 
händigen. Erfolgt die eigene Deröffentlichung in einer festzusetzen- 
den Frist nicht, so müßte die Arbeit an das Schulmuseum zurück- 
gegeben werden.
	        
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