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Der hier für die oberste Derwaltungsstelle geforderte Beirat
ist für alle Stufen der Unterrichtsverwaltung notwendig.
Derfasser hat diese Forderung wiederholt eingehend begründet und
auch die Funktionen der Beiräte oder Schulvertretungen eingehend
dargelegt.
Es handelt sich vor allem darum, wichtige pädagogische Sragen
in unmittelbarer A#nwendung auf die bestehenden Schulen an einer
mit den nötigen Befugnissen ausgerüsteten amtlichen Stelle zu er-
örtern, A#nträge zu stellen, Gutachten abzugeben, Knsprüche zu er-
heben, die gehört und beachtet werden müssen. hervorragend für
das Exziehungswesen interessierten Dersonen, die weder Lehrer noch
Schulbeamte sind und auch außerhalb des politischen und kommunal-
politischen Lebens stehen, aber von ihrem Gebiete aus zur Förderung
der Schulfrage beitragen können, ist dadurch Gelegenheit zu tatkräftiger
Mitwirkung auf dem Schulgebiete zu geben. Die Schulvertretungen
würden bei allen nicht lediglich technischen und Derwaltungsangelegen-
heiten, z. B. bei Knstellungen, Beförderungen, Schulgründungen,
Schulerweiterungen und -beschränkungen, Lehrplanänderungen, Schul-
bauten und der Schaffung von allgemeinpädagogischen Einrichtungen
zu hören, zu A#nträgen in diesen und anderen ngelegenheiten, z. B.
auch zu Dorschlägen für Einrichtung von Spielplätzen, Kinderlese-
hallen, Kinderhorten, Speisung armer Ninder usw. berechtigt sein.
Es würde dadurch die Pflege und Husnützung des pädagogischen
Lebens, das außerhalb der Schule sich entwickelt und die heran-
ziehung und Uutzbarmachung aller der Kräfte, die das Kulturleben
befruchten können, ermöglicht werden.
In diesen neben der Schulverwaltung bestehenden Schulver-
tretungen müssen alle Kulturkreise vertreten sein, und sie dürfen
nicht bei den Ortsvertretungen aufhören, sondern müssen bis zum
Unterrichtsministerium hinauf sustematisch aufgebaut und mit Rechten
ausgestattet werden, die auch eine wirisame Geltendmachung der in
der Kulturgemeinschaft lebenden Erziehungsgedanken garantieren.
Exziehung ist nicht das Geschäft eines einzelnen Standes. Der Lehrer-