Full text: Grundzüge der deutschen Schulgesetzgebung.

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im engeren Sinne DPädagogische außerhalb des Gebietes der Gesetz- 
gebung, und auch die oberbehördlichen Derordnungen müssen sich 
hier eine nicht immer festzustellende Jurückhaltung auferlegen. S0 
bleibt im ganzen nur das Kußere übrig. Die gesetzlichen Bestim- 
mungen und behördlichen Derordnungen dürfen bei Regelung äußerer 
Derhältnisse aber selbstverständlich mit anerkannten pädagogischen 
Erundsätzen nicht in Widerspruch treten. 
Kuch in bezug auf den TLehrstoff sind gesetzliche Bestimmungen 
und allgemeine Knordnungen mißlich. MWissenschaft und Leben 
dürfen allein darüber entscheiden, was aus den einzelnen Wissens- 
gebieten zurzeit zu lehren und nicht zu lehren ist. Jeder Unterricht 
muß auch in bezug auf den TLehrstoff kultur= und zeitgemäß sein, 
und schon aus diesem Grunde darf die Gesetzgebung den TLehrstoff 
nicht im einzelnen festlegen. Ein phusikalischer Unterricht z. B., 
der nicht die epochemachenden Fortschritte seiner eit so weit als 
möglich'werstehen lehrt (drahtlose Telegraphie, Luftschiffahrt, Elektro- 
motoren usw.), verfehlt seinen Jweck. In wenigen Monaten bereits 
kann sich die Kufgabe des Unterrichts in etwas verschieben. 
Die Bedeutung der Schulgesetzgebung darf deswegen 
auch nicht überschätzt werden. Die Schulgesetzgebung errichtet Koppeln 
und Jäune, die abwehren und hindern, wirft Gräben auf, über die 
der gar zu Natenlustige nicht hinweg kann, stellt Meilenzeiger und 
Wegweiser auf. Vor allem aber hat sie das Mein und Dein zu regeln, 
die materiellen und rechtlichen Grundlagen der äußeren Schulver- 
hältnisse zu schaffen, die Mitwirkenden zu bezeichnen und ihre Sunk- 
tionen zu regeln. Dem eigentlichen Schulleben, der pädagogischen 
Krbeit, bereitet das Gesetz eine geschützte und äußerlich hergerichtete 
Stätte, sichert den Krbeitenden ihr Recht, ihr Brot, freie Bewegung 
gegenüber äußeren Störungen. Mehr nicht. 
Darum sind auch die am meisten ins Besondere gehenden Ee- 
setze nicht die besten. zu viele Gesetze, zu viel unbedingte Bindung 
macht kleinlich und zaghaft, engt das Denken und Wollen nicht nur ein, 
sondern erzieht zum Derzicht auf die Betätigung eigener Anschauungen
	        
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