Full text: Grundzüge der deutschen Schulgesetzgebung.

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Konserv. Minderh.: 
„Die Lehrer müssen dem Bekenntnisse der Schulgemeinde angehören. 
Lehrer, die aus dem Bekenntnisse der Schulgemeinde austreten, scheiden 
mit diesem eitpunkte aus ihrer bisherigen Stelle aus.“ 
Die 3w.--Dep. d. I. Namm . will in der Reg.-D. das Wort „Schul- 
gemeinde"“ durch das Wort „Schule“ ersetzt haben. 
Dersagung der Klterszulagen. 
Reg.-D.: 
„Jedem ständigen TLehrer, dessen sittliches Derhalten und amtliche 
LCeistungen zu begründeten Beschwerden Unlaß nicht gegeben haben, werden 
die für gewisse bschnitte der Dienstzeit geordneten Gehaltzulagen gewährt.“ 
Die 3w.-Dep. d. II. Namm. wünscht die Worte „sittliches Der- 
halten“ durch das Wort „Sührung“ zu ersetzen und fügt hinzu: 
„Gegen die Derfügung, die die Gehaltszulage wegen der Sührung versagt, 
steht dem Lehrer das Recht zu, die Entscheidung der Disziplinarkammer anzu- 
rufen. Diese Entscheidung ist endgültig.“ 
Die Nonservativen verlangen die Hblehnung des von der Mehrheit 
gestellten Antrages und treten der Reg.-D. bei. 
Körperliche Süchtigung. 
Reg.-D. und Mehrheit halten einen Kusschluß der körper- 
lichen Züchtigung nicht für zweckmäßig. Die Sozialdemokratie 
beantragt den Satz: 
„Nörperliche Süchtigung ist nicht zulässig.“ 
Die Aufsicht des Schulvorstandes über das Derhalten und 
die Amtstätigkeit der Lehrer. 
Reg.-D.: 
„Sein (des Schulvorstandes) Wirkungskreis umfaßt: die Beauf= 
sichtigung des Derhaltens und der Kmtsführung der Lehrer.“ 
Iw.-Dep. d. II. Ramm.: 
„Sein Wirkungskreis umfaßt . das Recht und die Pflicht der Mitglieder, 
in den Sitzungen zur Sprache zu bringen, wenn sie an der Amts- 
führung oder dem Wandel eines Lehrers etwas wahrnehmen, was seiner 
amtlichen Stellung oder dem Wohle der Schule zuwider ist.“ 
Die konservative Minderheit tritt für die Regierungsvor- 
lage ein.
	        
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