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Konserv. Minderh.:
„Die Lehrer müssen dem Bekenntnisse der Schulgemeinde angehören.
Lehrer, die aus dem Bekenntnisse der Schulgemeinde austreten, scheiden
mit diesem eitpunkte aus ihrer bisherigen Stelle aus.“
Die 3w.--Dep. d. I. Namm . will in der Reg.-D. das Wort „Schul-
gemeinde"“ durch das Wort „Schule“ ersetzt haben.
Dersagung der Klterszulagen.
Reg.-D.:
„Jedem ständigen TLehrer, dessen sittliches Derhalten und amtliche
LCeistungen zu begründeten Beschwerden Unlaß nicht gegeben haben, werden
die für gewisse bschnitte der Dienstzeit geordneten Gehaltzulagen gewährt.“
Die 3w.-Dep. d. II. Namm. wünscht die Worte „sittliches Der-
halten“ durch das Wort „Sührung“ zu ersetzen und fügt hinzu:
„Gegen die Derfügung, die die Gehaltszulage wegen der Sührung versagt,
steht dem Lehrer das Recht zu, die Entscheidung der Disziplinarkammer anzu-
rufen. Diese Entscheidung ist endgültig.“
Die Nonservativen verlangen die Hblehnung des von der Mehrheit
gestellten Antrages und treten der Reg.-D. bei.
Körperliche Süchtigung.
Reg.-D. und Mehrheit halten einen Kusschluß der körper-
lichen Züchtigung nicht für zweckmäßig. Die Sozialdemokratie
beantragt den Satz:
„Nörperliche Süchtigung ist nicht zulässig.“
Die Aufsicht des Schulvorstandes über das Derhalten und
die Amtstätigkeit der Lehrer.
Reg.-D.:
„Sein (des Schulvorstandes) Wirkungskreis umfaßt: die Beauf=
sichtigung des Derhaltens und der Kmtsführung der Lehrer.“
Iw.-Dep. d. II. Ramm.:
„Sein Wirkungskreis umfaßt . das Recht und die Pflicht der Mitglieder,
in den Sitzungen zur Sprache zu bringen, wenn sie an der Amts-
führung oder dem Wandel eines Lehrers etwas wahrnehmen, was seiner
amtlichen Stellung oder dem Wohle der Schule zuwider ist.“
Die konservative Minderheit tritt für die Regierungsvor-
lage ein.