Full text: Grundzüge der deutschen Schulgesetzgebung.

jede andere Körperschaft. Alles, was wir an umfassenden Volks- 
bildungsanstalten haben, ist weder der Kirche noch irgendeiner 
anderen Organisation, sondern allein dem Staate zu verdanken. 
Bei uns in Deutschland hat nicht die Kirche die Schule, wie sie in ihrer 
Gesamtheit heute ist, geschaffen, sondern der Staat. 
Die Wirlsamkeit der Kirche auf diesem Gebiet ist allerdings 
älter als die des Staates. Die Kirche hatte im frühesten Mittelalter 
bereits Schulanstalten, aber sie pflegte nur die Kultur, die sie für 
ihre Diener brauchte und die nötig war, um die von ihr erreichte 
Menschheit in ihre Gedanken und Jwecke hineinzuziehen. Darüber 
hinaus ist ihre Wirksamkeit ohne große Bedeutung. Kuf den alten 
kirchlichen Anstalten haben sich zwar die modernen Universitäten und 
höheren Lehranstalten aufgebaut. Sie haben sich aber von der Mutter 
Kirche naturgemäß bald getrennt. 
Sür die Beschulung des Dolkes im engeren Sinne hat die Kirche 
noch weniger geleistet. Unsere Stadtschulen sind nur vereinzelt aus 
kirchlichen Wurzeln entsprungen, vielmehr aus den von der Kirche 
befehdeten, verfolgten, mit Tributen belegten Winkel-, Rechen= und 
Schreibschulen usw., die in bewußter Abweichung von der kirchlichen 
„Beschulung die Bedürfnisse des bürgerlichen Lebens befriedigen 
wollten. Sie sind später kommunale Uustalten geworden, und schließ- 
lich hat der Staat seine hand auf sie gelegt. Die Landschulen vollends 
sind durch Staatsgebot und Staatszwang, nicht immer mit freudiger 
Unterstützung der Kirche, auch nicht mit Unterstützung der Bevölkerung, 
ins Leben gerufen worden. Wo Unterricht und Erxziehung alle im 
Dolke erreichten, hat der Staat die gesetzlichen Grundlagen geschaffen 
und die Durchführung der Gesetze erzwungen. Richt die KNirche. 
Es ist auch augenscheinlich, daß die Staatsschule zurzeit nicht 
nur äußerlich im Dordringen begriffen ist, sondern auch ihre. 
Kufgabe immer vollständiger zu lösen sich anschickt. Mit der „fort- 
schreitenden Derweltlichung und Derstaatlichung des Bildungswesens“ 
läßt sich, wie Daulsen überzeugend darlegt („Das deutsche Bildungs- 
wesen in seiner geschichtlichen Entwickelung“, S. 171 und 172) „die
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.