Full text: Grundzüge der deutschen Schulgesetzgebung.

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oder Ethik, sind nichts als kurzsichtige Überschätzungen des eigenen 
Cebens= und Krbeitsgebietes. Der Erxzieher darf sich durch diese 
falschen Selbsteinschätzungen nicht beirren lassen: seine Kufgaben 
und seine Krbeitsmittel liegen auf allen Gebieten menschlichen 
Lebens und Krbeitens, menschlichen Schaffens und Genießens. Damit 
ist aber die Kirchenschule zur Unmöglichkeit geworden, und die Schule 
kann nur von nationalen Organisationen getragen werden, die das 
gesamte Kulturgut zusammenfassen. Das sind die Staaten und die 
Staatenverbände. 
Km allerwenigsten ist die einseitige kirchliche Kulturauffassung 
der Dolksschule gegenüber am Platze. Diejenigen Dolksschichten, 
die in der Dolksschule vorgebildet werden, haben es mit dem Dies- 
seits, mit der Beherrschung der Materie, mit der Arbeit an der Materie, 
mit wirtschaftlichem Schaffen und Sorgen noch etwas mehr zu tun als 
diejenigen, die auf höheren Schulen und Universitäten vorgebildet 
werden. Schon aus diesem Grunde ist es nicht richtig, die Bildung 
des Dolkes in eine so einseitige Kuffassung zu zwängen, wie die Kirche 
es will, die „anderen" dagegen von der Kirche mehr oder weniger frei 
zu lassen. 
Die klerikale Schulpolitik, die im GErunde nichts weiter will 
als die Unterordnung der Schule unter die Geistlichkeit, weiß für harm- 
lose sich dadurch eine besondere Bedeutung zu geben, daß sie sich als 
alleinige Trägerin der „christlichen" Schule ausgibt. Die von 
Driestern behütete Schule ist aber nicht ohne weiteres christlich und 
ein Schule ohne diesen Schutz nicht unchristlich. Christus stand in 
hartem Streite mit den damaligen AUrägern des geistlichen Kmtes. 
Er hat die Religion aus der hand der Priester genommen, sie als 
Kircheninventar nicht anerkennen wollen und sie zum Menschheits- 
gut gemacht. Und was speziell die Schule anbetrifft, so wird es schwer 
fallen, in den christlichen Urkunden irgend etwas über die geistliche 
Schulaufsicht und ähnliche Priesterbehütung des öffentlichen Unter- 
richts zu finden. Es ist direkt geschmacklos und ungehörig, diese 
Sorderungen ohne weiteres als „christlich" zu firmieren. Man darf
	        
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