Full text: Grundzüge der deutschen Schulgesetzgebung.

In dieser Stellungnahme zur kirchlichen Schulpolitik liegt nichts 
Kirchenfeindliches, vor allem keine Gegnerschaft gegen das Religiöse 
und seine Berücksichtigung und Derwendung in der öffentlichen Er- 
ziehung. Kber die Schule muß sich über ihre Eigenart und ihren 
Unterschied von der Kirche auch hierbei völlig klar sein. Die Schule 
bietet auch als Religionslehrerin anderes und bietet dieses andere 
in anderer Jorm als die Kirche (siehe Religionsunterricht, S. 92). Die 
Lebenselemente der Schule sind Unterricht, Srbeit, Ubung. hierin 
beruht ihr eigenartiger Wert und ihr Charakter. hierdurch erzieht 
und bildet sie. Das Wesen der Schule ist Nlarheit und Bestimmtheit 
in den Mitteln und Jielen, das Wesen der vorwiegend auf das Jen- 
seits sich stützenden Nirche das Unbestimmte, Unbestimmbare, das, 
was über das Erkennen und Denken hinausliegt. Kus diesen Gebieten 
zieht die Kirche ihre Kraft, ihren Einfluß auf das Gemüt, und von 
hier aus wirkt sie zurück auf das diesseitige Leben, oft in einer Stärke 
und in einem Umfange, daß sie Einflüsse anderer K#t weit hinter sich 
zurückläßt. Dies vor allem ist auch der Grund, weswegen der Staat 
ein Interesse an dem Weiterbestehen des kirchlichen Lebens hat. Aber 
so wichtig es ist, die Wirksamkeit der Kirche richtig zu erkennen und auch 
in pädagogischer Beziehung richtig einzuschätzen, so verhängnis- 
voll ist es, wenn die Grenzlinien verwischt und die Schule des 
Staates zur Nirche und die Nirche zur Schule des Staates 
wird. 
Der Staat darf sich auf das eigentliche Gebiet der Kirche niemals 
begeben. Er kann, er soll die Kirche anerkennen und, wenn nötig, 
sie schützen. Uber er darf nicht zur Kirche werden. Das liegt 
außerhalb seiner ganz dem Diesseits angehörenden Swecke. Er würde 
sich um die Nirche gar nicht zu kümmern brauchen, wenn sie nicht 
auf das Diesseits zurückwirkte. In dem Zugenblick aber, wo der Staat 
in seiner Schule mit kirchlichen Mitteln erziehen wollte, müßte er 
auch der Kirche und ihren Dienern die Schule öffnen. Denn das, 
was die Nirche Eigenartiges will und Eigenartiges leistet, kann der 
Staat mit seinen Organen nicht. Er ruft dann also den Priester selbst
	        
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