Full text: Grundzüge der deutschen Schulgesetzgebung.

geltender Plan aufzustellen. Nach diesem Plane arbeiten alle Grund- 
schulen während der ersten vier Schuljahre in allen Orten und während 
der ganzen Unterrichtszeit in kleinen Orten, in denen nur eine 
Grundoͤschule vorhanden ist. Ebenso ist ein allgemeiner Plan für die 
Mittel- und Oberschule in der Weise aufzustellen, daß diese Schulen 
an den allgemeinen Plan der Grundschule sich anschließen. 
Der allgemeine Grundplan ist in der Grundschule wie in der 
Mittel- und Oberschule für Knaben und Mädchen derselbe. Die 
Teilung der Anstalten nach dem Geschlecht kann aber überall er- 
folgen, wo die Jahl der Kinder dies gestattet, und hand in hand 
damit können Anderungen im Lehrplan für Nnaben und Mödchen 
erfolgen. Der gemeinsame Unterricht der beiden Geschlechter ist in 
kleinen Orten das Gegebene, in mittleren und größeren Orten können 
pädagogische Erwägungen über Arennung und Dereinigung der 
Geschlechter entscheiden. 
Die nach dem Normalplan eingerichteten Mittel= und Ober- 
schulen müssen einen volkstümlichen Charakter haben, damit sie zu- 
gleich für das praktische Leben vorbereiten. Wo Schulen verschiedener 
Krt nebeneinander bestehen, können einzelne die Dorbereitung auf 
die Hochschulstudien einfeitiger ins Huge fassen. 
In großen Gemeinden und in GEegenden mit größerer Bevöl= 
kerungsdichtigkeit können auch Erundschulen mit Tehrplänen, die 
von dem allgemeinen Plan abweichen, errichtet werden, doch müssen 
an diese abweichenden GErundschulen sich entsprechend eingerichtete 
Mittel= und Oberschulen anschließen, so daß keine allgemeine 
Bildungsanstalt für Normalbegabte ohne Anschluß an eine weiter- 
führende AKnstalt bleibt. In diesen abweichend eingerichteten Grund- 
schulen dürfen auch, aber erst vom fünften Schuljahre ab, fremde 
Sprachen gelehrt werden. In abweichend eingerichteten Mittel- 
schulen darf der fremdsprachliche Unterricht einen größeren Um- 
fang annehmen als in der Normalschule. Eine Bevorzugung dieser 
Schulen insofern, daß sie schneller für hoch= und Jachschulen vor- 
bereiten, darf indessen nicht stattfinden.
	        
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