geltender Plan aufzustellen. Nach diesem Plane arbeiten alle Grund-
schulen während der ersten vier Schuljahre in allen Orten und während
der ganzen Unterrichtszeit in kleinen Orten, in denen nur eine
Grundoͤschule vorhanden ist. Ebenso ist ein allgemeiner Plan für die
Mittel- und Oberschule in der Weise aufzustellen, daß diese Schulen
an den allgemeinen Plan der Grundschule sich anschließen.
Der allgemeine Grundplan ist in der Grundschule wie in der
Mittel- und Oberschule für Knaben und Mädchen derselbe. Die
Teilung der Anstalten nach dem Geschlecht kann aber überall er-
folgen, wo die Jahl der Kinder dies gestattet, und hand in hand
damit können Anderungen im Lehrplan für Nnaben und Mödchen
erfolgen. Der gemeinsame Unterricht der beiden Geschlechter ist in
kleinen Orten das Gegebene, in mittleren und größeren Orten können
pädagogische Erwägungen über Arennung und Dereinigung der
Geschlechter entscheiden.
Die nach dem Normalplan eingerichteten Mittel= und Ober-
schulen müssen einen volkstümlichen Charakter haben, damit sie zu-
gleich für das praktische Leben vorbereiten. Wo Schulen verschiedener
Krt nebeneinander bestehen, können einzelne die Dorbereitung auf
die Hochschulstudien einfeitiger ins Huge fassen.
In großen Gemeinden und in GEegenden mit größerer Bevöl=
kerungsdichtigkeit können auch Erundschulen mit Tehrplänen, die
von dem allgemeinen Plan abweichen, errichtet werden, doch müssen
an diese abweichenden GErundschulen sich entsprechend eingerichtete
Mittel= und Oberschulen anschließen, so daß keine allgemeine
Bildungsanstalt für Normalbegabte ohne Anschluß an eine weiter-
führende AKnstalt bleibt. In diesen abweichend eingerichteten Grund-
schulen dürfen auch, aber erst vom fünften Schuljahre ab, fremde
Sprachen gelehrt werden. In abweichend eingerichteten Mittel-
schulen darf der fremdsprachliche Unterricht einen größeren Um-
fang annehmen als in der Normalschule. Eine Bevorzugung dieser
Schulen insofern, daß sie schneller für hoch= und Jachschulen vor-
bereiten, darf indessen nicht stattfinden.