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in sehr bedingtem Sinne, bei vielen in Mittel-, Jach= und Fortbildungs-
schulen Dorgebildeten aber in hervorragendem Maße der Sall. Darum
hat sich das Einjährigenprivileg, wie es ist, überlebt. Die sachgemäßeste
Regelung wäre offenbar die, daß alle bis zum vollendeten 18. Jahre
erfolgreich Beschulten entweder mit der Kbsolvierung ihrer nstalt
oder durch eine entsprechende besondere Prüfung die militärische
Berechtigung erhielten.
Und mit der Berechtigung zum Eintritt in gewisse mittlere
staatliche und kommunale Stellungen sollte es nicht anders sein.
Kuch hierbei sollten die allgemeinen Bildungsanstalten, die ihre Schüler
bis in ein gewisses Klter behalten, unter sich und mit den Fortbildungs-
und Jachschulen gleichgestellt sein. Die staatlichen Betriebe und Der-
waltungen würden — die freie Kuswahl aus den Anwärtern voraus-
gesetzt — auf diesem Wege zweifellos mehr tüchtige Nräfte an sich
ziehen als heutet).
Eine besondere Bedeutung würden diese Bestimmungen für die
Sortbildungsschulen haben. Gehäörten sie in diesem Sinne, in
Rücksicht auf die allgemeinen Berechtigungen, zu den Cberschulen,
müßten die Berechtigungen den Fortbildungsschülern erteilt werden,
wenn das ziel der Schule erreicht wäre, so würde dadurch das ganze
Fortbildungsschulwesen einen bedeutenden Antrieb erhalten. Heute
empfindet der in den Fortbildungsschulen Sitzende den Iwang zum
1) „KI#e Hrüfungen für ein Qmt sollten sich streng auf die praktischen
Knforderungen für dieses Amt beschränken und allen unnützen Ballast beiseite
lassen. Was der einzelne daneben weiß und kann, ist seine Sache. Bezahlt
sollte der Beamte nur dafür werden, was er als Beamter leistet, nicht für den
privaten Besitz, den ihm eine anspruchsvolle oder weniger anspruchsvolle
Schule übermittelt hat, noch weniger aber nach gesellschaftlichen, auf Hbkunft
und Bildung gut oder schlecht begründeten Ansprüchen. Klles das sollte
„Hrivatsache" sein. Kuszeichnungen dieser Krt zieren den Unterbeamten
nicht weniger als seinen mittleren und höheren Dorgesetzten. Geld sollten
Rbeinbaben oder Lentze dafür indessen nicht zahlen. Ein allgemein gebildeter
Mensch zu sein, verdient AKnerkennung, sichert Achtung und Wertschätzung,
aber Bezahlung kann man nur für wirkliche Dienstleistungen verlangen.“
(J. AMews, „Moderne Erziehung in haus und Schule“, S. 76—77 ([Kus
Ratur und Eeisteswelt, Bd. 1591.)