Object: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1858. (24)

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erstgedachten Verordnung den auf ihn fallenden Beitrag bis zum ersten November dieses Jahres 
an die 8 18 geordnete Recepturbehörde unerinnert abzuführen. 
Das Ausschreiben einer Schulanlage bleibt auch für das Jahr 185 8 ausgesetzt. 
Dresden, am 30sten August 1 858. 
Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts. 
von Falkenstein. 
  
Rudolph. 
MÆ 73) Bekanntmachung, 
die Eröffnung der Telegraphenvereinsstationen Auerbach, Grimma und Leisnig 
betreffend; 
vom 21sten September 1858. 
Zum Anschlusse an die Linien des Deutsch-Oesterreichischen Telegraphenvereins sind zu 
Auerbach, 
Grimma und 
Leisnig 
Telegraphenvereinsstationen errichtet worden, welche 
den isten October 1858 
für die allgemeine Correspondenz eröffnet werden sollen. 
Der Dienst daselbst ist an den Wochentagen auf die Zeit 
von 9 bis 12 Uhr Vormittags, 
2 Nachmittags 
und an Sonntagen auf die Zeit 
von 2 bis 7 Uhr Nachmittags 
festgestellt worden. 
Bezüglich der Depeschengebühren und der sonst zu beobachtenden Bestimmungen wird auf 
das, bei allen Telegraphenbureaus käufliche Reglement für die telegraphische Correspondenz im 
Deutsch-Oesterreichischen Telegraphenvereine sowie für den internen telegraphischen Verkehr im 
Bereiche der Königl. Sächsischen Staats= und Eisenbahn-Telegraphenlinien vom 1 sten März 
1858 verwiesen. 
Dresden, am 2 1 sten September 1858. 
Finanz-Ministerium. 
Behr. 
Opelt.
	        
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