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W 2.
Regierungs--Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 30. September 1851.
Inhalt.
Königl. Dekrete. Keine.
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend den Vollzug des Vereinszolltariss. — Bekanntmachung,
betreffend den Beitritt ves Kurfürstentbums und des Großherzogthums Hessen zu dem deutschöstreichischen
Postverein. — Bekanntmachung, betreffend den Beitritt des Herzogthums Nassau zu dem deutschöstreichischen
Postverein.
I. Unmittelbare Königliche DOekrete.
Keine.
I. Verfügungen der Departements.
Des Finanz-Departements.
Des Finanz-Ministerium.
a) Verfügung, betreffend den Vollzug des Vereinczolltarifs.
Im Zusammenhang mit den durch die K. Verordnung vom 25. Inli d. J. (Reg. Blatt
S. 187) bekannt gemachten, vom ersten nächsten Monats an in Wirksamkeit tretenden Aenverungen
in dem Vereinszolltarif ist das zur richtigen Anwendung desselben dienende amtliche
Waarenverzeichniß (Art. 14 ves Zollgesetzes vom 15. Mai 1838) abgeändert und ergänzt
worden.