nach außen gerichteten Willen in seiner großartigsten Entfaltung
betrachtet. Aber sehr langsam nur lernte er die Würde, den sitt—
lichen Beruf des Staates verstehen. Auch er sah — gleich der
gesamten deutschen Staatswissenschaft, die ihre Heimat noch allein
auf dem Katheder fand — im Staate zuerst nur ein notwendiges
Äbel, eine Anstalt des Zwanges, gegründet durch freiwilligen Ver-
trag, um das Eigentum der Bürger zu schützen. Unversöhnlichen
Krieg kündete er dem Gedanken an, daß der Fürst für unsere
Glückseligkeit sorge: „Nein, Fürst, du bist nicht unser Gott; gütig
sollst du nicht gegen uns sein, du sollst gerecht sein.“ Diese Rechts-
anstalt des Staates aber soll sich entwickeln zur Freiheit, also daß
jeder das Recht habe, „kein Gesetz anzuerkennen, als welches er sich
selbst gab“; der Staat muß das Prinzip der Veränderung in sich
selber tragen. — Der also dachte, war längst gewohnt, von dem
vornehmen und geringen Pöbel sich einen Demokraten schelten zu
lassen. Und radikal genug, mit dem harten rhetorischen Pathos
eines Jakobiners, hatte er einst die Revolution begrüßt als den
Anbruch einer neuen Zeit, und die staatsmännische Kälte, womit
Rehberg die große Umwälzung betrachtete, gröblich angegriffen.
Mit grimmiger Bitterkeit hatte er dann die Denkfreiheit zurück-
gefordert von den Fürsten; denn die einzigen Majestätsverbrecher
sind jene, „die euch anraten, eure Völker in der Blindheit und
Unwissenheit zu lassen und freie Untersuchungen aller Art zu hin-
dern und zu verbieten“.
Doch im Grunde ward sein Geist nur von einer Erscheinung
der Revolution mächtig angezogen: von dem Grundsatze der Gleich-
heit des Rechts für alle Stände. Privilegien fanden keine Gnade
vor diesem konsequenten Kopfe: aus seinen heftigen Ausfällen
wider den Adel redet der Zorn des sächsischen Bauernsohnes, der
eben jetzt seine mißhandelten Standesgenossen sich erheben sah
gegen ihre adligen Bedrücker. Sehr fern dagegen stand er den
Ideen der modernen Demokratie, welche die freieste Bewegung des
einzelnen im Staate verlangen; eine harte Rechtsordnung sollte
jede Willkür des Bürgers bändigen. Dieser despotische Radika-
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