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§ war ein Fehler der alten Staatswissenschaft, daß sie das
Heer nur als ein Instrument der Diplomatie betrachtete und
ihm in ihrem System eine untergeordnete Stellung, im Kapitel
von der auswärtigen Politik, zuwies; lediglich als deren Mittel
wurde es betrachtet. Davon kann in unserem Zeitalter der all-
gemeinen Wehrpflicht nicht mehr die Rede sein. Heute empfindet
jedermann, daß das Heer nicht bloß ein Mittel ist für die Zwecke
der Diplomatie, sondern daß auf der Verteilung der Waffen im
Volke geradezu die Verfassung eines Staates beruht. Denn der
Staat wird getragen durch die geordnete physische Kraft der Na-
tion, die eben das Heer ist. Ist das Wesen des Staates Macht
nach innen und außen, so muß auch die Heeresorganisation eine
der ersten Verfassungsfragen in jedem Staate sein. Ob er all-
gemeine Wehrpflicht oder Lehnsmiliz oder Konskription mit Stell-
vertretung vorschreibt, das bestimmt seinen innersten Charakter.
Daraus, daß das Heer die zusammengefaßte physische Macht
eines Volkes ist, ergibt sich weiter, daß es auch mit dem Gedanken
der Staatseinheit aufs innigste verwachsen ist. Man kann ge-
radezu sagen: es gibt keine Institution, welche den Gedanken der
Staatseinheit, der Zugehörigkeit zum Ganzen auch dem schlichten
Manne so unmittelbar fühlbar macht wie ein dem wirklichen Zu-
stande der Nation entsprechend organisiertes Heer. Handel, Kunst
und Wissenschaft sind kosmopolitisch, führen über die Schranken
der Nation hinaus. Die gemeinsame Tätigkeit des Wählens, der
Schöffen= und Geschworenendienst stärken wohl das Gefühl der
Staatsgemeinschaft; aber das parlamentarische Leben führt die
Bürger nicht nur zusammen zu gemeinsamer politischer Arbeit, es
zersplittert sie auch wieder und hetzt die Parteien gegeneinander in
unvermeidlichem Haß. Ein wirklich volkstümlich geordnetes Heer
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