Full text: Auswahl für das Feld.

abschätzen zu wollen. Was wir verloren haben, als die Blüte 
unserer Jugend auf den Schlachtfeldern Frankreichs dahinsank, das 
ist nicht in Geld zu schätzen. Es ist unwürdig, sittliche Güter wie 
materielle zu beurteilen; es ist das Normale und Vernünftige, wenn 
eine große Nation das Wesen des Staates, das eben Macht ist, 
auch verkörpert und durchbildet in einem geordneten Heerwesen. 
Aber auch Handel und Wandel würden ohne das Heer nicht ge— 
deihen. Das stehende Heer eines Volkes, das auf eine glorreiche 
Geschichte zurückblickt, kann lange den Frieden sichern. Nichts aber 
ist törichter als während einer solchen Friedenszeit zu sparen im 
Militäretat; die Sparsamkeit im Heerwesen ist die größte Ver- 
schwendung. « 
In einfachen Zuständen wird das Recht, die Waffe zu tragen, 
immer als ein Vorrecht des freien Mannes angesehen werden. 
Erst in ihrer allerletzten Zeit haben die Römer das Söldnerwesen 
ausgebildet. Da sich hier, die Offiziere ausgenommen, nur die 
niedrigsten Elemente der Gesellschaft zusammenfinden, so kommt die 
Anschauung auf, wonach der Waffendienst gleichsam eine Schande 
ist, der freie Vollbürger will jetzt davon befreit sein. Diese Ideen 
vom Söldnerwesen, ein wahres Hexeneinmaleins, haben sich fort— 
geerbt durch die Jahrhunderte, und ihre Nachwirkungen sind noch 
in dem unserigen grell zutage getreten. Das Unsittlichste und Un- 
vernünftigste, was auf dem Gebiete des Heerwesens geleistet ist, 
hat unser Jahrhundert gesehen in den National- und Bürger- 
garden. Da bildeten sich die Bürger ein, sie seien zu gut, um 
gegen den Landesfeind die Waffen zu tragen, daheim aber wollten 
sie doch ihr bißchen Paradespiel haben und, wenn ihr Geldbeutel 
bedroht wäre, in der Lage sein, sich zur Wehr zu setzen. Daher 
diese wahrhaft scheußliche Erfindung der Nationalgarde mit der 
ungeheuerlichen Gesetzesbestimmung, daß im Falle eines bürger- 
lichen Aufruhrs der süße Pöbel zunächst von dieser Bürgergarde 
geschüttelt werden dürfe; nur wenn die Dinge wirklich ernst wür- 
den, sollte die Armee einschreiten. Das ist ein völliges Verkennen 
des sittlichen Adels der Wehrpflicht; das Recht, die Waffen zu 
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