Belehrt durch diese furchtbare Erfahrung beginnt der Orden
nunmehr eine neue, härtere Politik gegen die Unterjochten. War
er bisher gepriesen als „des Christenglaubens Mehrung, Mauer
und starker Friedensschild“, so verdient sich jetzt Preußen den
Namen des neuen Deutschlands. Durch zahlreiche neue Burgen
wird die Eroberung gedeckt, vornehmlich das Samland, das wich-
tigste Verbindungsglied zwischen den Nord= und Südprovinzen.
Das gesamte Recht der Preußen ist verwirkt durch die Empörung.
Keine Friedensschlüsse mehr, wie sonst mit den Besiegten, sondern
Unterwerfung und Begnadigung, deren Bedingungen sich lediglich
richten nach dem Grade der Schuld und nach militärischen Gesichts-
punkten. Der größte Teil des preußischen Adels wird in den
Stand der Unfreien hinabgestoßen, die deutschen Bauern dagegen
und die treu gebliebenen Preußen, auch die unfreien, mit reichen
Vorrechten bedacht. Ganze Dorsschaften versetzt der Orden in
Gegenden, wo sie minder gefährlich scheinen. Die Letzten der
Sudauer müssen den Götterwald Romove im Samlande roden,
den kein Samländer zu berühren wagt, und die Stätte heißt
noch heute der sudauische Winkel. So wird aller Zusammenhang
der alten Stände und Landschaften zerschnitten, und wenige ver-
einzelte Aufstände lassen sich leicht ersticken. Wie der gesamte
Ordensstaat uns erscheint als eine verspätete Mark, nach karolin-
gischer Weise auf Eroberung gerichtet, so dienen auch die Pflichten,
welche er den Unterworfenen auferlegt, diesem höchsten Zwecke des
Staats. Nicht gar schwer sind die bäuerlichen Lasten, allgemein
aber die drückende Pflicht, dem Orden zur Landwehr und auf
seinen Reisen Heerfolge zu leisten. Nur die deutschen „Kölmer“
und sehr wenige getreue Preußen werden von dem verhaßten
Kriegsdienste außer Landes, dem Reisen, entbunden, aber auch sie
müssen aufstehen für das „Vaterland“, müssen „zujagen“, wenn
das „Kriegsgeschrei“ durch das Land geht und den Einfall des
Feindes verkündet. Nach der streng zentralisierenden Art militäri-
scher Staaten werden diese Pflichten des Landvolks gleichmäßig
geordnet über das ganze Land. Kein deutscher Grundherr darf
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