Full text: Auswahl für das Feld.

Belehrt durch diese furchtbare Erfahrung beginnt der Orden 
nunmehr eine neue, härtere Politik gegen die Unterjochten. War 
er bisher gepriesen als „des Christenglaubens Mehrung, Mauer 
und starker Friedensschild“, so verdient sich jetzt Preußen den 
Namen des neuen Deutschlands. Durch zahlreiche neue Burgen 
wird die Eroberung gedeckt, vornehmlich das Samland, das wich- 
tigste Verbindungsglied zwischen den Nord= und Südprovinzen. 
Das gesamte Recht der Preußen ist verwirkt durch die Empörung. 
Keine Friedensschlüsse mehr, wie sonst mit den Besiegten, sondern 
Unterwerfung und Begnadigung, deren Bedingungen sich lediglich 
richten nach dem Grade der Schuld und nach militärischen Gesichts- 
punkten. Der größte Teil des preußischen Adels wird in den 
Stand der Unfreien hinabgestoßen, die deutschen Bauern dagegen 
und die treu gebliebenen Preußen, auch die unfreien, mit reichen 
Vorrechten bedacht. Ganze Dorsschaften versetzt der Orden in 
Gegenden, wo sie minder gefährlich scheinen. Die Letzten der 
Sudauer müssen den Götterwald Romove im Samlande roden, 
den kein Samländer zu berühren wagt, und die Stätte heißt 
noch heute der sudauische Winkel. So wird aller Zusammenhang 
der alten Stände und Landschaften zerschnitten, und wenige ver- 
einzelte Aufstände lassen sich leicht ersticken. Wie der gesamte 
Ordensstaat uns erscheint als eine verspätete Mark, nach karolin- 
gischer Weise auf Eroberung gerichtet, so dienen auch die Pflichten, 
welche er den Unterworfenen auferlegt, diesem höchsten Zwecke des 
Staats. Nicht gar schwer sind die bäuerlichen Lasten, allgemein 
aber die drückende Pflicht, dem Orden zur Landwehr und auf 
seinen Reisen Heerfolge zu leisten. Nur die deutschen „Kölmer“ 
und sehr wenige getreue Preußen werden von dem verhaßten 
Kriegsdienste außer Landes, dem Reisen, entbunden, aber auch sie 
müssen aufstehen für das „Vaterland“, müssen „zujagen“, wenn 
das „Kriegsgeschrei“ durch das Land geht und den Einfall des 
Feindes verkündet. Nach der streng zentralisierenden Art militäri- 
scher Staaten werden diese Pflichten des Landvolks gleichmäßig 
geordnet über das ganze Land. Kein deutscher Grundherr darf 
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