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8 8. Mit der Ausführung des Gesetzes, insbesondere mit der Ordnung der Auf—
sicht über die israelitischen Religionsgemeinden wird das Ministerium des Kultus und
öffentlichen Unterrichts beauftragt.
Gegeben zu Dresden, am 10. Juni 1904.
Georg.
Paul von Seydewitz.
Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von CE. C. Meinsdold & Söhne, Dresden.