219. Schwäbische Kunde. 265
sei. 4ber er toar auch ein gar geibaltiper Kaiser, dieser
Barbarossa; er ist sechsmal mit einem grossen Hoere uiber
die Alpen geæogen. um in Italien Streitiqkeiten æu scheich-
ten, und noch am Abend des Lebens zogy er als 70Jähriger
Greis in einem Kreusziche ins gelobte Land, ur das
Beilioe Crab aus der (vetcalt der Tirken zu befreien. #
toei Schlachken Fämpfte er #eie ein rüstiyer Jüngling;
da kam das IHeer an den Fluss Saleph und drängte
sich nir langsam auf schmaler Brücke hinüber. Das
dimkte dem çreisen Neiccn zu lanysam, er spren##te mit
dem Kosse in den PFluss, ihn æu durchschirimmen; der
Strudel erfasste ihn, riss ihn fort, und sein Leichnam nur
kam ans Ufer (1190).
Umendlicher Schmerz,. Jammer. Ferztoen/#erng verbrei-
keten sich 2nter den Kreuefahrern über den Verlust des
Kaisers. Er wurde æu Tijrus begraben. Aber lange glauhte
man in Doeutschland nicht, dass der Schirniherr des
Reichs, der gefürchtete und geachtete Rothbart, wirklich
Festorben sei: daher enfstand die Sage, dauss er micht 9e-
Ktorben, sondern 1 Ky deeserberge in der goldenen 4 ½
in Thüringen, sitee mit seinem Sherimeill gescordenen
Barte. der dierch den marmornen 2½805 çesbachsen seli.
hier Hof halte mit seinen Welden send dereinst, 2c#enn# die
Raben nicht mehr um den Berp Michen, Lervorkommen
rwerde, um das deutsche Reich wieder glorreich und eineg
eu machen.
219. Schwäbische Kunde.
Als Kaiser Rothbart lobesam
zum heil'gen Land gezogen kam,
da mußt' er mit dem frommen Heer
durch ein Gebirge, wiht und leer.
Daselbst erhob sich große Moth:
viel Steine gab's und wenig Brot,
uud mancher deutsche Reitersmann
hat dort den Trunk sich abgethan.
Den Hferden war's so schwach im Magen,
fast mußte der Reiter die mähre tragen.
Mun war ein Herr aus Schwabenland,
von hohem Wuchs und starker Hand,
Des Rößlein war so krank und schwach,
er zog es nur am HGanme nach.
Er hätt es nimmer aufgegeben,
und kostet's ihn das eigne Leben.
So blieb er bald ein gutes Stück
hinter dem Beereszug zurück.
Leseduch für ungetheilte Volksschulen. U. 12