Full text: Deutsches Lesebuch. Zweiter Theil. Realienbuch. (2)

260. Friedensbilder über Todesweh. 309 
suchte der König wiederum das Lazaret und trat sofort auf den 
Infanteristen zu, drückte ihm freundlich die Hand und tröstete ihn. 
Todtenbleich, mit halbgebrochenen Augen starrte er ins Leere. 
Kaum jedoch hatte er seinen König erkannt, als er sich mit der 
letzten Kraft seines Körpers emporrichtete. den König mit leuchten- 
den Angen anblickte und sagte: „Majestät, ich werde Ihrer ewig 
gedenken, auch dort oben. — Amen.“ Ermattet sank er zurück, 
und ein leises Röcheln vorkündete, dass er ausgelitten hatte. — 
Der Kaiser trat hinzu, schloss ihm sanft die Augen. und eine 
Thräne rollte dem greisen Fürsten in den weissen Bart. 
260. Friedensbilder über Todesweh. 
J. 
Unter dem rothen Kreuze. Die Bestimmungen des 
sogenannten Genfer Dertrages (Convention) haben in den 
Kriegsjahren 1870 und 1871 viel Segen gestiftet und viel Elend 
gemildert. — Dieselben enthalten folgendes: 
Alle Feldlazarete und Militär-Bospitäler, die Kranke und 
Derwundete enthalten, sind neutral, d. h. es darf von beiden 
kriegführenden Dölkern auf sie nicht geschossen werden. Sbenso 
sind alle Aerzte und Wärter, die zu ihnen gehören, alle, die 
Derwundete transportiren, und alle Feldgeistlichen unantastbar 
und dürfen nicht gefangen genommen werden. Dorrätbe, 
LCebensmittel und Deilmittel, die für die Lazarete herbeigeführt 
werden, darf der Feind nicht wegnehmen, wie es sonst im 
Kriege geschiebt. Auch alle Landesbewohner, die den Der- 
wundeten zu Hilfe eilen, sollen geschont werden und frei bleiben. 
Jeder Derwundete, der in einem Kause aufgenommen und 
verpflegt wird, dient diesem RKause als Schutz, so daß dasselbe 
von Einquartierung und von einem Theile der Kriegssteuern 
frei bleibt. Derwundete oder kranke Krieger sollen ausgenommen 
und gepflegt werden ohne Unterschied, zu welchem Dolke sie 
auch gehören mögen. Sind sie hergestellt, so werden sie in 
ihre Dheimat entlassen, wenn sie nicht mel#r zum Dienste taug- 
lich sind. Wenn sie aber noch diensttauglich sind, so müssen 
sie bei der Entlassung versprechen, während dieses Krieges nicht 
mehr die Waffen zu führen. Allle Bospitäler und Lazarete 
sollen eine deutliche, erkenn bare und gleichförmige Fahne haben, 
die ein rothes Kreuz im weißen Felde zeigt. Auch alle 
Aerzte, Feldgeistlichen, ärter, Krankenträger, barmberzige 
Schwestern, Felddiakonen, Diakonissen und die Mitglieder des 
Johanniterordens tragen am linken Arme eine weiße Binde 
mit dem rothen Kreuze. 
II. 
Aus einem Schreiben vom Kriegsschauplatze. 
Es war viel Elend, Jammer und Schmerz auf dem engen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.