Full text : Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1902. (34)

 

 

284  XXVIII.
2  3.  4.  5.  ·
Fäthkäkzsllgæ  »  Davon  (Spalte  1)  sind  kriegsbrauchbar  als

Amtsbezirk

Laufende  Nummer.  —

zählung  vomB
Ausschluß  ver
Militär=  und
4  Jahre  alten
Pferde)  vormit

  Zahl  der

gemusterten

Pferde.

I  !
Reitpferde  «  bcson

Zugpferde
der
ir  schwe  |  umen
I  II  39  -  sa

Stg.  Vrd.  Stg.  Vrd.  ferde,  T
—

 

 

 

Gesammtzahl.

 

 

 

Zusatz  für  die  Nachweisungen  des  Generalkommandos:

Der  Bedarf  des  Armeekorps  für  die  sämmtlichen  von  ihm
im  Mobilmachungsfall  aufzustellenden  Formationen  beträgt