Full text : Bismarcks Erbe.

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3if
Qualifika

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eer  III.

tions  =  Buch

über  die  Kriminal"  Verhandlungen  bei  den  Untergerichten  des  N.  Kreises.
Geführt  bei  dem  kdniglichen  Appellationsgerichte  zu  R.  und  angefangen  138

 

Würdigung  der  Funktion.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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und  nstrulr=  und  züg=  Gut.  tel-  schlecht'derVer-  ge
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Amtswürde  Würdl=  iw  ·  big.  ¾  kassirt.buch.
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N.  N.Sablnass.  Au“porzüg—s’ä]-  HKescbleo1-  Be:x  Ueber  dleses  belm-Assessor
  des  Leer  gustch.  nigt.  lobungs,  liche  Verbrechen  so-Landgerichts
  Pero.veso.  buch  derte  die  Instruktion
München.pebeei.  Fol.  16,  viele  Geistesanstrengung,

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und  febr  bebn  same
Tragen  in  dem  Kon-###vur.
  Instruenk  gemnügte
  al  diesem,  und.
wollendete  dle  In-!
struktion  in  möaglichst
burzem  Seitraume.
(Die  Aufnahms-Prüfung  prorestantischer  Pfarr=  einzureichen.  Bei  Vernachlässigung  irgend

amts-Kandidaten  für  den  April  dieses  Jahrs

betreffend.)

In  Felge  der  allerhöchsten  Verordnung
in  dem  X.  Srück  des  königlichen  allgemeinen
Regierungsblatts  1800.  die  Prüfung  protestantischer
  Pfarramts-Kandidaten  betresffend,
wird  die  erste.  Aufnahms-Prüfung  für  dieses
Jahr  in  der  Woche  vom  20.  bis  27.  April
angefangen  werden.

Alle,  welche  sich  bei  derselben  einfinden
wollen,  werden  demnach  erinnert,  sämtliche,
  wegen  des  Inhalts  der  Anmeldung  und
ihrer  Beilagen  in  der  königlichen  Instruktion
enthaltenen  Worschriften  sorgfältig  zu  beobachten,
  auch  (die  Bittschrift  ausgenommen)
alles,  was  eingesendet  werden  muß,  in  duplo

eines  wesentlichen  Requisits,  wäre  die  Nichtzulassung
  zu  dem  jezigen  Prüfungstermine  unvermeidlich.


Diejenigen  hingegen,  welche  sich  dazu  qualificiren,
  werden  in  der  nämlichen  Ordnung,
wie  ihre  Meldungen  an  die  königliche  Kommission
  zur  theologischen  Aufnahme-Prüfung
eingehen,  dazu  durch  besondere  Ausschreiben  mit
Anzeigung  des  Predigttertes  einberufen  werden.

Nürnberg  den  3o.  Jäduner  1871.
Königliche  zur  theologischen  Aufnahmos-Prüfung
  verordnete  Kommission.


Cella.  D.  Baper.  Junge.  Veillodter.
Kiefhaber.