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Qualifika
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eer III.
tions = Buch
über die Kriminal" Verhandlungen bei den Untergerichten des N. Kreises.
Geführt bei dem kdniglichen Appellationsgerichte zu R. und angefangen 138
Würdigung der Funktion.
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(Die Aufnahms-Prüfung prorestantischer Pfarr= einzureichen. Bei Vernachlässigung irgend
amts-Kandidaten für den April dieses Jahrs
betreffend.)
In Felge der allerhöchsten Verordnung
in dem X. Srück des königlichen allgemeinen
Regierungsblatts 1800. die Prüfung protestantischer
Pfarramts-Kandidaten betresffend,
wird die erste. Aufnahms-Prüfung für dieses
Jahr in der Woche vom 20. bis 27. April
angefangen werden.
Alle, welche sich bei derselben einfinden
wollen, werden demnach erinnert, sämtliche,
wegen des Inhalts der Anmeldung und
ihrer Beilagen in der königlichen Instruktion
enthaltenen Worschriften sorgfältig zu beobachten,
auch (die Bittschrift ausgenommen)
alles, was eingesendet werden muß, in duplo
eines wesentlichen Requisits, wäre die Nichtzulassung
zu dem jezigen Prüfungstermine unvermeidlich.
Diejenigen hingegen, welche sich dazu qualificiren,
werden in der nämlichen Ordnung,
wie ihre Meldungen an die königliche Kommission
zur theologischen Aufnahme-Prüfung
eingehen, dazu durch besondere Ausschreiben mit
Anzeigung des Predigttertes einberufen werden.
Nürnberg den 3o. Jäduner 1871.
Königliche zur theologischen Aufnahmos-Prüfung
verordnete Kommission.
Cella. D. Baper. Junge. Veillodter.
Kiefhaber.