Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Neunter Jahrgang. 1893. (34)

100  I#  Vesche  Reich  und  seine  einjeluen  Glieder.  (Juli  28.)

tikel  der  Metall-,  Textil=  und  chemischen  Industrie,  für  Zucker  und  Hopfen,
sowie  eine  Aufhebung  der  an  der  deutsch-russischen  Grenze  bestehenden  Differentialzölle
  auf  Kohlen,  Roheisen  und  Baumwolle  ausgeschlossen  seien.

Deutscherseits  wurde  erwidert,  daß  ein  Vorschlag,  nach  welchem  Rußland
  für  vier  Fünftel  seiner  Gesamteinfuhr  nach  Deutschland  Ermäßigung
oder  Bindung  des  deutschen  Tarifs  mit  der  Wirkung  eines  jährlichen  Zollnachlasses
  von  rund  25  Millionen  Mark  fordere,  dagegen  selbst  der  dreimal
geringeren  deutschen  Gesamteinfuhr  nach  Rußland  keinerlei  Erleichterung,
sondern  nur  eine  beschränkte  Bindung  des  vielfach  prohibitiven  ruffischen
Tarifs  gewähre,  in  keiner  Weise  die  geeignete  Basis  für  eine  Verständigung
bilden  könne.  Dabei  wurden  sowohl  die  Bedenken  geltend  gemacht,  welche
vom  Standpunkt  der  deutschen  Landwirtschaft  einer  Ermäßigung  des  Zollschutzes
  gegenüber  der  billigen  russischen  Produktion  entgegenstehen,  wie
darauf  hingewiesen,  daß  inhaltlich  der  Statistik  die  wiederholten  Erhöhungen
des  russischen  Zolltarifs  auf  die  deutsche  Ausfuhr  nach  Rußland  die  nachteiligsten
  Wirkungen  ausgeübt,  während  umgekehrt  die  Erhöhung  des
deutschen  Zolltarifs  in  den  Jahren  1879,  1885  und  1887  die  zunehmende
Entwickelung  der  russischen  Einfuhr  nach  Deutschland  nicht  gehindert  haben.
Zugleich  wurde  kein  Zweifel  darüber  gelassen,  daß  Deutschland  als  Entgelt
  für  seinen  Konventionaltarif,  außer  Erleichterungen  des  Grenzverkehrs
und  der  Zollformalitäten,  sowie  Beseitigung  der  Differentialzölle  u.  s.  w.,
eine  erhebliche  Ermäßigung  des  russischen  Tarifs  beanspruchen  müsse,  namentlich
  in  folgenden  Kategorien:  Metallwaren,  Instrumente,  Maschinen
und  Fahrzeuge,  Chemikalien  und  Farbstoffe,  Textilwaren,  keramische  Artikel,
Papier,  landwirtschaftliche  Erzeugnisse.

Die  kaiserlich  russische  Regierung  sprach  hierauf  im  Juli  1892  —
nachdem  inzwischen  die  Handelsverträge  Deutschlands  mit  Oesterreich-Ungarn
u.  s.  w.  in  Kraft  getreten  waren  —  den  Munsch  aus,  bevor  sie  sich  über
die  Möglichkeit  einer  Ermäßigung  des  bestehenden  russischen  Zolltarifs  erkläre,
  die  deutscherseits  zu  stellenden  Forderungen  in  präziser  Formulierung
mitgeteilt  zu  erhalten,  um  danach  die  ihr  zugemuteten  Opfer  ermessen  zu
können.  Zu  diesem  Zwecke  wünschte  sie  die  Mitteilung  einer  detaillierten
Liste  derjenigen  Artikel,  für  welche  deutscherseits  Zollermäßigungen  verlangt
würden,  unter  Bezeichnung  derselben  nach  der  Klassifikation  des  russischen
Tarifs  und  unter  Angabe  der  für  jeden  einzelnen  Artikel  gewünschten  Zollermäßigung,
  sowie  eine  detaillierte  Angabe  der  deutscherseits  gewünschten
Grenzerleichterungen.  Die  Regierung  Seiner  Majestät  des  Kaisers  sagte
alsbald  unter  Erklärung  ihrer  Bereitwilligkeit  zum  Eintritt  in  die  Verhandlungen
  die  Aufstellung  der  gewünschten  Liste  zu,  erklärte  aber  zugleich,
daß  sie  außer  der  Ermäßigung  des  russischen  Zolltarifs  die  Beseitigung  der
differentialen  Behandlung  der  Einfuhr  über  die  deutsch-russische  Landgrenze,
gegenüber  den  baltischen  Häfen  Rußlands,  für  Roheisen,  Baumwolle  und
Kohle,  sowie  die  Gewährung  voller  Meistbegünstigung,  auch  für  Finnland,
als  Voraussetung  für  den  Abschluß  eines  Uebereinkommens  ansehen  müsse.

Auf  Grund  sorgfältiger  Beratungen  und  nach  eingehender  Vernehmung
  von  Vertrauenspersonen  aus  den  Kreisen  der  Landwirtschaft,  der
Industrie  und  des  Handels  wurden  die  deutschen  Vorschläge  festgestellt  und
der  kaiserlich  russischen  Regierung,  welche  inzwischen  im  November  1892
ihre  Geneigtheit  erklärt  hatte,  die  Beseitigung  der  differentialen  Behandlung
  der  Einfuhr  über  die  deutsch-russische  Landgrenze  gegenüber  den  baltischen
  Häfen  Rußlands  und  die  Gewährung  voller  Meistbegünstigung  zuzugestehen
  oder  in  Erwägung  zu  nehmen,  im  März  1893  übergeben.

Bei  Aufstellung  dieser  Vorschläge  ist  der  Grundsatz  leitend  gewesen,
daß,  wenn  Deutschland  durch  Gewährung  seines  Konventionaltarifs  der