ANLAGE 2.
(zu Seite 9.)
Verfügung.
Auf Grund meiner Verordnungen vom 6. April ds. Js.
ist durch meine Verfügungen vom 25. April ds. Js. die
Errichtung von deutschen Bezirksgerichten und Staats-
anwaltschaften angeordnet worden, und zwar für Flan-
dern in Antwerpen, Brüssel, IHlasselt und löwen, für
Wallonien in Charleroi, Lüttich, Marche, Namır und
Verviers.
Es ist mit der Möglichkeit zu rechnen, dass deutsche
Zivilprozessparteien und Beschuldigte Schwierigkeiten
haben werden, geeignete Vertreter und Verteidiger zu
finden, und es ist deshalb erwünscht, dass deutsche
Juristen, insbesondere Rechtsan wälle,die sich bei Militär-
oder Zivilbehörden am Sitz der Gerichte belinden, ihre
Kenntnisse zur Vertretung der deutschen Interessen zur
Verfügung stellen. Ich bestinime deshalb :
JedeamSitzeeinesBezirksgerichtesbelindliche Militär-
oder Zivilbehörde reicht dem Gericht zum r. Juni ds.
Js. ein Verzeichnis der bei ihr tätigen, juristisch vor-
gebildeten ıınd zur Vertretung von Deutschen bereiten
Personen ein. Diesen ist die Uebernahme deutscher
Vertretungen nach Möglichkeit zu gestatten; auf
Wunsch der Bezirksgerichte ist ihnen, soweit der
Dienstbetrieb nicht darunter leidet, zur \Wahrneh-
mung gerichtlicher Termine auch während der
Dienststunden (relegenheit zu geben; die vbrigen
Arbeiten müssen ausserhalb der Dienststunden er-
ledigt werden; es ist nichts dagegen einzuwenden,
dass das Gericht ein IHonorar für die Vertretung
festsetzt.
Brüssel, den 2. Mai 1918.
Des Generalgouverneur in Belgien.
Freitenn von FALKENUAUSEN,
Generaloberst.
G. Fl. V1 6289.
GC. W. V1 2866.