— 1587 —
Drittes Bnuch.
1.
Baierns Länderverlust und Entschädigung
nach dem Lüneviller-Frieden.
D. Unstern, welcher so lange und verderbenschwer
über Deutschlands Schicksalen stand, war derselbe, welcher
von jeher die Auflösung der Bundesstaaten zu beleuch-
ten pflegte. Weder die Waffenübermacht einzelner, noch
die Eidschwüre aller Mitglieder konnen den Untergang
eines Bundes verhüten, sobald ein Theil desselben den
übrigen das Beispiel giebt, das Ganze über sich selbst
zu vergessen; oder sobald man vom Fremdling mehr Recht,
als von seinen Bundesverwandten erwarten will.
Der Luneviller-Friede hatte es dem deutschen Reiche
überlassen, in seinem eignen Innern Entschädigungen
für diejenigen Fürsten auszumitteln, welche am linken
Rheinufer Verlust erlitten hatten. Mannigfaltig waren
die Klagen und Ansprüche, schwierig die Aufgaben, so
vielerlei einander widerwärtig durchschneidende Ansichten,
Forderungen und Rechte zu versdhnen. Der deutsche
Kaiser lehnte (Sosten April 1801) den Antrag ab, sich
ganz der Leitung dieses verwickelten Gegenstandes zu
unterziehen. Daraus entsprang neue Verzdgerung und
Ungewißbeit Aller, während Frankreich gebieterisch die