loshaltung wegen des erlittenen Verlustes. Der Kaiser
von Rußland und der Kdnig von Preußen wutden Ge-
währleister dieses Friedensvertrages.
Als denselben Boulay de la Meurthe, der
Staatsrath, (28sten November) dem gesetzgebenden Kdr-
per vorlegte, war eben dieses Mannes heftiger Tadel
von Baierns ehmahligen Verfahren gegen Frankreich,
der unverdächtigste Lobspruch auf Baierns Treue und
Rechtlichkeit in Erfüllung von den Pflichten eines Reichs-
standes gegen das deutsche Reich. Selbst der Tribun
Desrenaudes anerkannte dies in seiner Rede vor den
franzdsischen Gesetzgebern (am 26sten Dezember), indem
er sich nicht verbarg, wie die staatsthümliche Stellung
eines Landes, von Baierns Größe und Lage, immerdar
vom Ereigniß des Augenblickes und der Einwirkung
groͤßerer Mächte abhange.
Gleich nach Abschluß des Friedens wurde auch der
Beschlag von allem pfalzbaierischen Eigenthume jenseits
des Rheines aufgehoben. Nur in der obern Pfalz blieb
ein (schon im July) eingerückter dsterreichischer Heer-
haufe von 5,000 Mann bis Anfang Octobers bei Wei-
den, Schdnsee und Bleistein stehen, weil der Wienerhof
dort mehrere Lehen in Anspruch genommen hatte.
Eben diesen Hof schien damahls, und als er dem
Grundsatz beigestimmt hatte, man müusse die weltlichen
Fursten durch verweltlichte Besitzungen geistlicher Fürsten
entschädigen, eine Hoffnung lebhaft zu reitzen, die ihn
schon in vergangnen Jahrhunderten mehrmahls bewegt
hatte: nämlich den Kurfürsten von Baiern vielleicht zu
gewinnen, seine Lande bis zur Isar an Oesterreich, gegen
Empfang eines großen Theils geistlicher Staaten und