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gezogen werden. Der Entwurf des Gelehrten Klein-
schrod zu Würzburg für ein Strafgesetz, in welchem
Verbrechen und Strafen bestimmter gegeneinander ge-
wogen, und Menschlichkeit und Denkart des Zeitalters
mehr beachtet waren, wurde dem dffentlichen Urtheile
zur Prüfung übergeben.
Noch ward immerdar die edelste Kraft der Nation
durch kirchliche Unduldfamkeit und mönchischen Geistes-
zwang gelähmt. Die Gewissen und Geister mußten frei
gesprochen werden. Gebundene Hand arbeitet schlechter,
als freie Hand; und der selbstdenkende Mann weiß sich
da zu helfen, wo der Unwissende verzweifelt. Es ward
zuerst die Aufhebung der Klöster geistlicher Bettelorden
(15 März 1802), dann die Aufhebung aller Klbster be-
schlossen. Damit giengen zahllose Güter aus der todten
Hand in die Lebendige über, und von den gewonnenen
Kaufsummen erwuchsen reich Ausstattungen der neu
eingerichteten hdhern und niedern Schulen. Die Hoch-
schule Landshut allein erhielt durch Vermehrung ihres
Vermdgens an 80,000 Gulden jährlicher Einkünfte. Die
Aufhebung der Klöster, wie wohlthätig sie in ihrem
Zwecke war, konnte nur durch Eigennutz und Härte ein-
zelner unwürdiger Beamten am allgemeinen Beifall ver-
lieren, welche, uneingedenk der menschenfreundlichen
Weisungen in der Verordnung vom 15ten März 13802,
die empfangene Gewalt mißbrauchten, und hin und wie-
der mit empdrender Rohheit zu Werke schritten, wo ih-
nen Schonung und sirenge Rechtlichkeit zur Pflicht ge-
macht war. Das ist das schwarze Loos auch der besten
Fürsten, daß, wenn sie Segen ausstreuen wollen, ver-
worfene Menschen einen Fluch dazwischen säen.
So plhtzliche Umschaffungen des bisher Bestandenen,