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worden, ausgesprochen ist. Das Bewußtsein, in welchem der
Papst diese Entscheidung aussprach, beruhete auf der Anschauung der
ganzen Zeit; es war dasselbe, welchem später der deutsche Orden den
Besitz Preußens zu verdanken hatte. Eine andere Beziehung des
Ausdrucks „das Land der Bekehrten Preußens“ geht das Kulmer Ge-
biet an. Wenn dieses auch bisher noch immer als unter Polnischer
Herrschaft stehend betrachtet wurde, so waren deßhalb seine Bewohner
doch keine Polen, sondern gehörten noch immer zu dem Preußi-
schen Volke und zwar gegenwärtig um so ausschließlicher, als die
Burgen, in welchen ehedem Polnische Colonisten sich angesiedelt
haben mochten, seit vielen Jahren verlassen und verödet standen.?)
Bildete es nun wirklich einen Theil des bekehrten Preußens, so
siel es nothwendig gleichfalls unter den Spruch des Papstes, daß kein
Kreuzfahrer darin etwas Anderes thun dürfe, als was der Bischof
Christian wolle. Nur die eine Wirkung, welche der päpstliche Spruch
im ganzen nichtpolnischen Preußen hatte, daß Christian die Landes-
hoheit zukomme, fand im Kulmischen nicht Statt, weil die Hoheit in
dieser Landschaft dem Herzoge eigen war. Dies hinderte aber nicht.
daß, solange Preußens Bekehrung durch Konrad gefährdet sein konnte,
die Bestimmung des Papstes auch für dieses Gebiet ausnahmslose
Anwendung fand.,)
Die Vollmacht, welche der Bischof zur Verkündigung einer
Kreuzfahrt nach Preußen empfangen hatte, stand nicht im Verhältniß
zu der Größe der Gefahren, welche dadurch überwunden werden
sollten. Nur in den angrenzenden Ländern durfte er das Kreug predi-
gen; und war in dieser stürmischen Zeit nicht gerade Er am nothwen-
digsten bei den Bekehrten selbst? Ein wie dringendes Bedürfniß für
23) Vgl. unsre Urk. 10.
24) Der thatsächliche Beweis, daß dies der Sinn der päpstlichen Bestimmung
gewesen, liegt in der 1222 von Konrad selbst gegebenen seierlichen Erklärung. S.
unsre Auseinandersetzung der Verhältnisse jenes Jahres.