II.
Oesterreichisch-Ungarische Monarchic.
4. Jan. (Oesterreich). Der clericale „Volksfreund“ wird wegen
12.
15.
L
Mittheilung eines päpstl. Schreibens an den wegen Preßvergehen
verurtheilten Redacteur des „Tyroler Volksblattes“ mit Beschlag
belegt.
„ (Ungarn: Croatien). Für das Commando in der croaatischen
Landwehr wird die croatische Sprache zugestanden.
„ (Ungarn). Das Heveser Comitat wird nun schon zum dritten
Male unter einen k. Commissär gestellt.
„ (Oesterreich). Reichsrath, Abg.-Haus: Die Regierung legt
Gesetzesentwürfe bez. die Erwerbssteuer und die Einführung einer
Personal-Einkommensteuer vor.
Damit liegen nun die angekündigten vier Gesetzesentwürfe über Grundsteuer,
Gebäudesteuer, Erwerbssteuer und Personal-Einkommensteuer vor, also
der ganze Plan des Finanzministers Brestel zur Reform der dirccten Steuern
in Oesterreich.
„ Minister Graf Taaffe beantwortet eine Interpellation wegen
Dalmatien dahin,
daß Dalmatien als Entschädigung für abgetretene Länder und zwar in
gleicher Stellung wie die Üübrigen Königreiche und Länder an Oesterreich gekommen
sei. Die Bestimmung des ungarisch-croatischen Ausgleichs, daß Dalmatien
zum croatischen Territorium gehöre, enthalte lediglich einen Anspruch
Croatiens und scheine nur ausgenommen worden zu sein, um Croatien die
Zusicherung zu geben, daß Ungarn bei der Gellendmachung dieser Ansprüche
ihm seine Verwendung werde angedeihen lassen. Die Verbindung Dalmatiens
mit Cisleithanien habe in der Februar= wie in der Decemberverfassung ihre
verfassungsmäßige Besiegelung erhalten und für den Fall, daß von anderer
Seite Versuche gemacht werden sollten, die croatischen Ansprüche der Verwirklichung
näher zu bringen, möge die Versicherung genügen, daß das Ministerium
die Incorporirung Dalmatiens nicht als eine Angelegenheit betrachte,
welche zur endgiltigen Regelung nur des Einvernehmens Dalmatiens bedürfe.