1806
Okt. 11
464 Urkunde No. 871.
seinen Sitz auf dem sogenannten Eltenberg, einer unfern des Rheins uni
nahe bey dem Flecken Eltern sehr anmuthig gelegenen Höhe. Wichmann.
ehemaliger Zutphenscher Graf und derzeitiger Eltenscher Landesherr, hat
beydes Ausgangs des 9. Jahrhunderts gestiftet und seine Tochter Ludgardi:
ist die erste Aebtissin gewesen. Die vielen Güther und Besitzungen, welche
in der batavischen Republik und besonders in dem nahe belegenen Zutpherschen
gelegen sind, nehmen daher ihren Ursprung, so wie dagegen alle die
Rechte, welche die ehemaligen Grafen, nachherigen Herzoge von Geldern
und die Grafen von Zutphen im Eltenschen besessen, wohin auch das St Vit
Markt-Gericht gehört, auf die Herzöge von Cleve gekommen sind. Reit
1573 sind die Aebtissinnen aus den Häusern Manderscheid-Blanckenhein
und Salm-Reifferscheid abwechselnd gewählt worden, und seit dem Jahre
1674 bis 1784 haben aus ersterm Hause fünf Aebtissinnen hinter einander
und aus letzterm seit 1790 bis jetzt zwey Aebtissinnen fungirt. Die nm
verstorbene Fürstin Maximiliane Gräfin von Salm-Reifferscheid war die 26.
Aebtissin seit der Fundation. Die Fundations-Urkunde selbst hat sich in
dem verwilderten Archiv noch nicht auffinden lassen wollen. E.K.U Gr
rechtsame bey den vorigen Aebtissinnen-Wahlen sind durch einen Vergleich
vom 21. Juny 1679 festgestellt worden, dem zufolge die Clevesche Regierung
immer 2 Räthe auf vorherige Bekanntmachung des Wahl-Termins darı
deputirt hat, deren Geschäfte in Ermahnungen bestanden haben, eine fähige
Person zu wählen, auch zuweilen in Empfehlung gewisser Personen. Eine
nähere Direction dieser Wahlen haben die Kommissarien nach den Wall
Protokollen nie exercirt, sind vielmehr immer in dem Versammlungs-Zimmer
zurtickgeblieben und haben daselbst erwartet, dass ihnen die Wählenden
von der Kirche aus das gewählte Subject per deputatum bekannt gemacht
haben. Die Wahl selbst ist bisher gemeinschaftlich durch das Gräfliche
Kapitul und durch die vier Canonichen geschehen, und ausser der Päpstlichen
Konfirmation und einigen geringen Feierlichkeiten ist sodann nichts
weiter erforderlich gewesen. '
Die Aebtissin hat bisher alle Damen-Präbenden mit Einschluss der
Dechaney und Küsterey, mit welcher letztern unbedeutende Reventen ver
bunden sind, vergeben, jedoch mit Ausnahme der Salmschen Blut- oder
Familien-Präbende, worüber dem regierenden Grafen von Salm-Reifferscheil
das jus praesentandi zusteht. Diese Präbende besitzt gegenwärtig die Gräin
Charlotte von Salm-Reifferscheid.
Die Kanonikat- und Vikariats-Präbenden beym Canonichen-Kapitul hs!
die Aebtissin abwechselnd einen Monat um den andern mit dem Papst vergeben,
so dass dieser mit dem Januar angefangen hat. Die Vikariste bey
der Pfarr-Kirche zu Eliten, deren drey sind, hat die Aebtissin, mit Aus
schluss der Vikarie des Wienenbrugge, worüber dem p. v. Tennsgel in
Münsterschen die Collation zusteht, allein vergeben.
Die Aebtissin hat ausser den Abteylichen Reventien auch einen Pri-