Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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(Nr.  7718.)  Konzessions-  und  Bestätigungs--Urkunde,  betreffend  den  Bau  und  Betrieb  einer
Eisenbahn  von  Löhne  über  Hameln  und  Hildesheim  nach  Vienenburg
Seitens  der  Hannover-Altenbekener  Eisenbahngesellschaft,  und  einen  Nachtrag
  zu  dem  Statute  der  letzteren.  Vom  29.  Juni  1870.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Koͤnig  von  Preußen  2c.

Nachdem  die  Hannover-Altenbekener  Eisenbahngesellschaft  in  ihrer  Generalversammlung
  vom  26.  Juli  1869.  beschlossen  hat,  ihr  Unternehmen  auf  den
Bau  und  Betrieb  einer  Eisenbahn  von  Löhne  über  Hameln  und  Hildesheim
nach  Vienenburg,  event.  mit  einer  Abzweigung  von  Hildesheim  nach  Braunschweig,
  auszubehen,  wollen  Wir  der  gedachten  Gesellschaft  hierzu  —  mit  Ausnahme
  der  Abzweigung  nach  Braunschweig,  wegen  deren  Unsere  Entschließung
vorbehalten  bleibt  —  Unsere  landesherrliche  Genehmigung  ertheilen,  auch  gleichzeitig
  den  anliegenden  Nachtrag  zu  dem  Statute  der  Hannover-Altenbekener  Eisenbahngesellschaft
  hierdurch  mit  der  Maaßgabe  bestätigen,  daß  eine  Abänderung  seiner
Bestimmungen  in  Ansehung  der  Organisation  des  Gesellschaftsvorstandes  ohne
Unsere  Zustimmung  nicht  erfolgen  soll.

Die  gegenwärtige  Konzessions=  und  Bestätigungs=  Urkunde  ist  nebst  dem
Statutennachtrage  durch  die  Gesetz  Sammlung  zu  Ferbffenklichen.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.

Gegeben  Bad  Ems,  den  29.  Juni  1870.

(L.  S.)  Wilhelm.
Gr.  v.  Itzenplitz.  Leonhardt.

Nachtrag
zum

Statute  der  Hannover-Altenbekener  Eisenbahngesellschaft.

Artikel  I.

Das  Unternehmen  der  Hannover-Altenbekener  Eisenbahngesellschaft  wird
über  den  im  F.  1.  des  Gesellschaftsstatutes  angegebenen  Zweck  guuh  ausgedehnt
auf  den  Bau,  die  vollständige  Ausrüstung  und  den  Betrieb  einer  von  dem  Zeitpunkte
  der  Allerhöchsten  Bestätigung  dieses  Nachtragsstatutes  binnen  längstens
drei  Jahren  zu  vollendenden  Eisenbahn  von  Löhne  über  Hameln,  Hildesheim

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