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stand mit ½ Jahr stramm auf den Beinen. Am 5. 5. 1909 geimpft,
am 9. 5. hing das linke Bein schlaff herab; die Pocken waren sehr
stark ausgegangen und das Kind sehr unruhig. Am 19. 5. 1909
Krampfanfälle und der ganze Körper gelähmt. Die Krämpfe ver-
schwanden, die Lähmung blieb.
240. Dr. E. aus Köln-Deutz; Tochter im 11. Monat. Durch den
Hausarzt am 27. 9. 1909 geimpft. Am 5. 10. lernte es noch auf der
Straße gehen. Am 5. u. 6. 10.
wurde es unruhig und bekam
etwas Fieber. Der Arzt stellte
Spinalkinderlähmung fest.
Das rechte Bein ist vollig
gelähmt. Beschrieben von S.-R.
Dr. Bilfinger, im Naturarzt
Nr. 4, 1910, 38. Jahrgang,
Seite 98.
241. S.-R. Dr. Bilfinger
im Naturarzt Nr. 4, 1910,
38. Jahrgang, Seite 98:
Bei dem gesunden Buben des
Postassistenten 3. aus Ohrdruf
trat 8 bis 10 Tage nach der
Impfung eine vollständige
Starre der Genickmuskulatur
ein. 3— 4 Wochen lang konnte
er den Hals nicht 1cem drehen.
Das Gesicht stand nach der
Seite gedreht. Die Augen
standen etwa 3 Tage lang
verdreht. Bis heute (März 1910) noch hat das Kind unter den
Pusteln zu leiden, die den ganzen Körper bedecken und stark jucken.
242. München 1910. 12jährige Tochter Anna des Schriftsetzers
M. Trost in München. Anna Trost war vor der ersten Impfung
vollkommen gesund und schon am 5. Tage nach der Impfung war es
am geimpften Arm gelähmt. Gegen eine zweite Impfung im April 1909
legte der Vater Widerruf ein unter dem Hinweis darauf, daß die
Polizei-Behörde eine Gewähr dafür übernehme, daß eine neue Gesund-
heitsschadigung nicht stattfinden werde. Am 4. April 1910 erfolgte
nach voraufgegangener Weigerung eine Einladung auf's Polizei-Bureau,
wo der General-Impfarzt erklärte, die Impflähmung sei eine Art
Zu Fall 242.