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e) R. von Mohl, in der 3. Auflage, Band 1, S. 242 der Polizei—
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wissenschaften, 1866: „Die einzige schwierige Frage ist, ob der
Staat zur Impfung nötigen dürfe. Wäre eine irgend in
Anschlag zu bringende Gefahr damit verbunden, so würde
sich ein solcher Zwang schwerlich rechtfertigen lassen.“
Jinanzminister von Miquel: „Ist die Impfung ohne
Nachteile für die Gesundheit, so mag sie zum gesetzlichen Zwang
erhoben werden; ist aber auch nur die leiseste Möglichkeit
einer gesundheitlichen Benachteiligung mit ihr verbunden, so ist
sie als Zwangsgesetz unannehmbar.“
Prof. Dr. Kußmaul in seinen 20 Briefen: „Die Frage des
Impfzwangs ist keine rein medizinische, sondern eine vorwiegend
staatsrechtliche. Selbst wenn man den Aerzten die Entscheidung
darüber zuweisen wollte, mußten sie diese Ehre ablehnen. Diese
schwierige Frage muß allein den Juristen und Volksvertretern
überlassen werden.“
2. Was ist „Schutzpockenlumphe“ und wie wird sie
gewonnen.
Bild 1—3 aus: „Vuccination at Work". Herausgegeben von
„The National Anti-Vaccination Lengue“, Garrick House, 27. Sout-
hampton Street. Strand, London, W. C. 1912.
Bild 1.