Volltext: Impf-Friedhof.

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e) R. von Mohl, in der 3. Auflage, Band 1, S. 242 der Polizei— 
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wissenschaften, 1866: „Die einzige schwierige Frage ist, ob der 
Staat zur Impfung nötigen dürfe. Wäre eine irgend in 
Anschlag zu bringende Gefahr damit verbunden, so würde 
sich ein solcher Zwang schwerlich rechtfertigen lassen.“ 
Jinanzminister von Miquel: „Ist die Impfung ohne 
Nachteile für die Gesundheit, so mag sie zum gesetzlichen Zwang 
erhoben werden; ist aber auch nur die leiseste Möglichkeit 
einer gesundheitlichen Benachteiligung mit ihr verbunden, so ist 
sie als Zwangsgesetz unannehmbar.“ 
Prof. Dr. Kußmaul in seinen 20 Briefen: „Die Frage des 
Impfzwangs ist keine rein medizinische, sondern eine vorwiegend 
staatsrechtliche. Selbst wenn man den Aerzten die Entscheidung 
darüber zuweisen wollte, mußten sie diese Ehre ablehnen. Diese 
schwierige Frage muß allein den Juristen und Volksvertretern 
überlassen werden.“ 
2. Was ist „Schutzpockenlumphe“ und wie wird sie 
gewonnen. 
Bild 1—3 aus: „Vuccination at Work". Herausgegeben von 
„The National Anti-Vaccination Lengue“, Garrick House, 27. Sout- 
hampton Street. Strand, London, W. C. 1912. 
  
Bild 1.