Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1870. (47)

&  20.
Regierungs-Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Mittwoch  den  24.  August  1870.

Inhalt.

Königliche  Dekrete.  Keine.

Verfügungen  der  Departements.  Verfügung,  betreffend  den  Vollzug  der  K.  Verordnung  vom
4.  August  1870  über  Abänderung  einer  Bestlmmung  des  Gesetzes  vom  18.  Juni  1864,  betreffend  die
milltärische  Einquartlerung  und  ähnliche  Leistungen  für  die  K.  Truppen.  —  Bekanntmachung,  betreffend
die  Vergütungstoxen  für  Vorspannleistungen  pro  1870  —71.  —  Bekannimachung,  betreffend  die  Aus-Cabe
  von  verzlnolichen  Kassenscheinen  der  Staatsschuldenzahlungskasse.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Keine.

II.  Verfügungen  der  Departements.
A)  Der  Departements  des  Innern  und  des  Kriegswesens.

Der  Ministerien  des  Innern  und  des  Kriegswesens.

a)  Verfügung,  betreffend  den  Vollzug  der  K.  Verordnung  vom  4.  August  1870  über  Abänderung
einer  Bestimmung  des  Gesetzes  vom  18.  Juni  1864,  betreffend  die  militärische  Einquartierung
und  ähnliche  Leistungen  für  die  K.  Truppen.

Zum  Vollzug  der  K.  Verordnung  vom  4.  August  d.  J.  über  Abanderung  einer
Bestimmung  des  Gesetzes  vom  18.  Juni  1864,  betreffend  die  militärische  Einquartierung
und  ähnliche  Leistungen  für  die  K.  Truppen,  werden  folgende  Vorschriften  ertheilt: