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Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 24. August 1870.
Inhalt.
Königliche Dekrete. Keine.
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend den Vollzug der K. Verordnung vom
4. August 1870 über Abänderung einer Bestlmmung des Gesetzes vom 18. Juni 1864, betreffend die
milltärische Einquartlerung und ähnliche Leistungen für die K. Truppen. — Bekanntmachung, betreffend
die Vergütungstoxen für Vorspannleistungen pro 1870 —71. — Bekannimachung, betreffend die Aus-Cabe
von verzlnolichen Kassenscheinen der Staatsschuldenzahlungskasse.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Keine.
II. Verfügungen der Departements.
A) Der Departements des Innern und des Kriegswesens.
Der Ministerien des Innern und des Kriegswesens.
a) Verfügung, betreffend den Vollzug der K. Verordnung vom 4. August 1870 über Abänderung
einer Bestimmung des Gesetzes vom 18. Juni 1864, betreffend die militärische Einquartierung
und ähnliche Leistungen für die K. Truppen.
Zum Vollzug der K. Verordnung vom 4. August d. J. über Abanderung einer
Bestimmung des Gesetzes vom 18. Juni 1864, betreffend die militärische Einquartierung
und ähnliche Leistungen für die K. Truppen, werden folgende Vorschriften ertheilt: