Metadata : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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Gericht  s  höfe.

8)  Kreis-I.

  Gerichtshof  für  den  Neckar-Kreis.

1.  Criminal  =  Senat.

Am  5.  Mai  wurden  verurtheilt:

Dietrich  Kayser,  von  Großgartach,

O.A.  Heilbronn,  wegen  eines  von  ihm
als  Steuer-Einbringer  gesebten  culposen
  Kassen-Restes,  neben  der  Verbindlichkeit
  zum  Ersahe  des  Restes  nebst
Zinsen,  so  wie  zu  Bezahlung  der  Untersuchungs-Kosten,
  auch  neben  Entlassung
  von  der  Stelle  eines  Gemeinde-Raths
  zu  siebenmonatlicher  Festungsstrafe
  innerhalb  der  Festung;

:.  der  zu  Vaihingen  in  untersichung  gekommene

  Christian  Ackermann,  ven.

Gemrigheim,  O.  A.  Vesigheim,  wegen
ächsten  Versuchs  der  Unzucht  mit  einem
unmannbaren  Maͤdchen,  neben  Zuscheidung
  seiner  Arrest  =  Azungs=  und  Unterfichungs-
  Kosten  zu  dreijaͤhriger

u.  Zuchehausstrafe;
5.  Christian  Franz  Schneider,  von  Löwenstein,

  O.  A.  Weinsberg,  wegen  incestuosen
  Ehebruchs,  neben  Bezahlung
der  Hälfte  der  Untersuchungs-Kosten
zu  dreimonntlicher  und  einwochiger

  Festungsstrafe;

4,  auf  den  Grund  einer  von  dem  O.  A.Gerichte

  Eßlingen  geführten  Untersis
chung:

a)  der  Fude  Salomon  Ottenheimer,
von  Mühringen,  O.  A.  Horb,  wegen
Anstiftung  und  Mitwirkung  zu  einem
sehr  bedeutenden  Diebstahl,  wegen  verbrecherischer
  Ver##  dung  mit  einer
Gaunerbande,  und  fortgesetzter  Unterstützung
  derselben  bei  ihren  Diebstahls“
Versuchen,  wegen  weiterer  Einbruchsund
  Diebstahls-Versuche,  fortgeseßter
grober,  zum  Theil  mit  Fälschung  verbundener
  und  zum  Theil  im  Complott
verübter  Betrügereien,  auch  wegen
ehebrecherischen  Umgangs  zu  vier
und  einhalbjähriger  Zuchthausstrase
  und  nachheriger  Einsperrung  in
ein  Zwangs-Arbeitshaus  bis  zu  erprobter
  Besserung,  wenigstens  aber
auf  die  Dauer  von  zwei  Jahren;

b)  der  Jude  Jakob  Hirsch,  von  Hoch
berg,  O.  A.  Waiblingen,  wegen  Mitwirkung
  zu  einem  sehr  bedeutenden
Diebstahl,  wegen  fortgesetzter  verbrecherischer
  Verbindung  mit  einer  Gaunerbande
  und  Beihülfe  zu  ihren  Dieb-