Contents : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

 

 

 

 

Maahstabs  Zoll
½½.  Benennung  der  Gegenstände.  „„ber  betrag.
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  Verzollung.  —
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b)  Fourniere  und  Parquetten,  uneingelegte,  Kork,Platten,
Scheiben,  Stöpseln  und  Sohllen  Sr.  75

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c).Jölze1-n"csHausgetäthc.(Meubles),eiitgklcgtcPärquctk
ten,  sowie  alle  unter  u.  und  b.  begriffene  Waaren  autz  j
Holz  in  Verbindung  mit  Bast.)  Binsen-,  Schilf',  Stuhllrohr.,
  Stroh.  und  Korbflechterwaaren,  Eisen  (mit  Aus.  D
nahme  n  es  polirten  Stahles),  Messing  oder  gemeinem  Leder
oder  Festerglas  in  seiner  natürlichen  Farbe,  auch  (mit  oder
ohne  diese.  Verbindungen)  gefärbt,  gebeizt,  gefirnißt,  lackirt
oder  polirt,  ferner  Fischbein,  gerissenes  2.  150
d)  Feine  Korbflechterwaaren  und  Spielzeug  (alle  nicht  unter  D
a.  begriffene),  hölzerne  Hänguhren  und  Uhrkästen,  Kamm-  ·
Inacherrbaarenxmit-scinem’gold-odcrflbckhältiganack  s-«i
überzogcne-Arbeiten,feineSchnitzsundDrcchslcrwaarcm«  «
dann  eingelegte  Fourniere,  auch  auf  einer  Seite  mit  sl


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PapicrioderWebctvaarcnbelegtodcrgepreßt,Boulcs
arbeiten,  Holzbronze,  sowie  überhaupt  alle  nicht  unter
a.)  b.  und  c.  begriffene  Holzwaaren
Beinwaaren,  nicht  unter  anderen  Positionen  benannte;
alle  diese  Gegenstände  auch  in  Verbindung  mit
anderen.  Materiallen,  insofern  sie  dadurch  nicht  unter
die  kurzen  Waaren  oder  die  Waaren  der  Pos.  32  g.
fallen;  cgepolsterte  Meubles  (mit  oder  ohne  Ueberzug).  6  12—

1
34.Glas  und  Glaswaaren:
a)  Spiegelglas,  rohes  ungeschliffenes,  Glasmasse,  sowie
Glarkören.  und  Glasstängelchen,  ohne  Unterschied  der
Farbe  (wie  solche  zur  Perlenbereitung  und  Kunstglas.  *  I
bläserei  gebraucht  werden),  auch  Email-  und  Glasurmasse  *  —
5b)  Weißes  Hohlglas,  ungemustert,  ungeschlissen,  unab.  "
geriebel,  ungepreßt,  oder  nur  mit  abgeschliffenen  oder
eingeriebenen  Stöpseln,  Böden  oder  Nändern,  ferner  "
Fenster  und  Toafelglas  in  seiner  natürlichen  Farbe  «
(grün,  halb-  und  ganfeweif)  -  150
Jc)  Glas,  gepreßtes,  geschlisfenes,  abgeriebenes,  geschnittenes
gemustertes,  massives,  Glasbehänge  zu  Kronleuchter  "
I  Glasknxsplfy  Glaskorallen,  alle  diese  Gegenstände  une  E
fäerbt,  asperlen,  Glasschmelz,  Glastroprfenn..  4—
(Tr.  uop)  77=  "