Full text: Deutsche Geschichte für Schule und Haus nach den Forderungen der Gegenwart für das Königreich Bayern.

II. Die Zeit des Kampfes zwischen 
Heidentum und Christentum. 
„Unser Glanbe ist der Sieg, 
der die Welt überwunden hat.“" 
— — 
13. Ansbreitung und äußere Ordnung 
der christlichen Rirche. 
1. Mit dem Wachsen des römischen Weltreichs wurde auch die 
Ausbreitung des Christentums gefördert. Von den germanischen Volks- 
stämmen waren die Burgunder die ersten, die sich taufen ließen; ihnen 
folgten bald die Franken und die von diesen besiegten Alemannen. 
2. Die äußere Ordnung der christlichen Kirche wird nun all- 
mählich derjenigen des römischen Weltreiches in vielen Stücken ähnlich, 
so zwar, daß über alle Christen der Papst als Oberhaupt und Stell- 
vertreter Christi auf Erden gilt. Unter ihm stehen die Kardinäle, 
die sich als Räte des Papstes gewöhnlich am päpstlichen Hofe befinden. 
Die christlichen Länder werden in große Gebiete oder Sprengel ein- 
geteilt, an deren Spitze als oberster Auffeher der Erzbischof steht. 
Den Erzbischöfen unterstehen die Bischöfe als Aufseher über kleinere 
Gebiete, während die einfachen Priester oder Pfarrherren Hirten der 
einzelnen Gemeinden sind. Alle kirchlichen Angelegenheiten. find in 
einheitlicher Weise geordnet, und alle Glieder der Kirche sind durch 
ein festes Band umschlungen. 
3. Die Kirche hielt strenge Zucht unter ihren Gliedern. Wer 
die Taufe einmal angenommen hatte, der sollte sich auch der christlichen 
Ordnung fügen oder Strafe seiden, wenn er dies versäumte. Die 
schwerste Kirchenstrafe war der Bann: er wurde nur vom Bischofe und 
dem Popste verhängt; dann hieß es wohl: „Im Namen sämtlicher 
des Reiches Bischöfe verbanne ich dich aus unsrer heiligen Kirche 
Mutterschoß und übergebe dich dem ewigen Fluche. Verflucht seist dn 
zu Haus und auf dem Felde, auf offnem Heerweg, auf geheimem 
Pfade, im Walde, auf dem Gebirge und auf der See. im Tempel
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.