Full text: Deutsche Geschichte für Schule und Haus nach den Forderungen der Gegenwart für das Königreich Bayern.

V. Die Zeit der Reformation. 57 
Hamburg und Bremen mit den fremdländischen Erzeugif en. Amerika 
bot aber auch Erzengnisse, die sein eigener Boden längst vor der 
Entdeckung getragen hatte. Die Seeleute fahen, wie die Ein- 
geborenen Amerikas den Tabak verwandten, und gar bald gab es auch 
in den enropäischen Häfen rauchende und Tabak kauende Matrosen. 
Obwohl das Rauchen anfangs als Unsitte verboten wurde, verbreitete 
es sich doch immer mehr. Der Tabak wurde auch in unserm Vater- 
lande angebant und ist seitdem für manche Gegenden eine wichtige 
Pflanze geworden. Auch die Kartoffel haben wir aus Amerika er- 
halten. Es vergingen allerdings viele Jahre, ehe diese Pflanze nach 
Europa und Deutschland kam, und es hat viel Mühe gekostet, ehe 
sich der Bauer dazu verstand, sie, die jetzt ein so wichtiges Nahrungs- 
mittel ist., auf seinem Acker anzubauen. Endlich ist von Amerika 
das Gold in reichem Maße nach Europa gekommen und hat die An- 
wendung des Goldgeldes gefördert. 
2. Die Entdeckung Amerikas und die bequeme Zufuhr ausländischer 
Waren haben mancherlei Veränderungen in unsere Heimat gebracht. 
Fremde Gewürze, Reis, Thee und Kaffee waren bis dahin dem deutschen 
Volke fremd, wenn sie auch in der Stadt von den Reichen gebraucht 
wurden. Nach und nach hat auch auf dem Dorfe der Kaffee die 
Morgensuppe verdrängt, und die Baumwolle Amerikas ist vielfach an 
die Stelle des deutschen Flachses getreten. Viele Deutsche ließen sich 
auch von der Menge Gold und Silber locken, die der fremde Erdteil 
bot, verließen Haus und Heimat und versuchten ihr Glück in der neuen 
Welt. Es gibt jetzt wenig Leute in deutschen Landen, die nicht 
Verwandte und Bekaunte in Amerika haben und Briefe von dort 
bekommen und dahin schreiben. 
—— — —— — 
57. Der ewige Landfriede und das 
Reichskammergericht. 
1195. 
1.. Um das Fehdewesen im ganzen Reiche zu beseitigen, stellte 
Kaiser Marximilian I. auf dem Reichstage zu Worms eine ehrbare 
Ordnung, Recht und Friede berührend, auf. Diese kaiserliche Ver- 
ordnung hieß der ewige Landfriede, weil durch ihn das Fehderecht für 
alle Zeiten aufgehoben wurde. Jede Selbsthilfe war bei Strafe der 
Reichsacht verboten. Der Kaiser errichtete zu Frankfurt am Main 
ein Gericht, vor welches alle Streitigkeiten der Großen des Reichs, 
sowie die unentschiedenen Fälle der niedern Gerichte gebracht werden 
mußten. Dieses Gericht erhielt den Namen Reichskammergericht und 
galt als das höchste Gericht des Reichs; jeder mußte sich seinem Urteils- 
spruche fügen. 
2. Seit der Einsetzung des Reichskammergerichts änderte sich 
manches in der Rechtspflege. Der Kaiser verordnete, daß die eine
	        
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