Full text: Deutsche Geschichte für Schule und Haus nach den Forderungen der Gegenwart für das Königreich Bayern.

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Grafen und vom 18. Lebensjahre ab jährlich 4000 Gulden Rente“ 
Dieses wichtige Gesetz hat noch heute Giltigkeit in Bayern. Der Herzog 
trug nun folgenden Titel: „Von Gottes Gnaden Pfalzgraf bei Rhein 
und allein regierender Herzog in Ober= und Niederbayern" Später 
führte Herzog Albrecht V. noch die Bestimmung ein, daß der Landes- 
fürst sich zur katholischen Religion bekennen müsse. 
61. Heer- und Steuerwesen in Bayern. 
I. Das Heer bestand damals aus Fußvolk und Reiterei. Letztere, 
welche vom herzoglichen Marschall befehligt wurde, setzte sich vorzugs- 
weise zusammen aus den herzoglichen Lehensleuten und jenen Adeligen, 
welche nicht in einem untergeordneten Verhältnisse zum Landesfürsten 
standen. Jene wurden vom Lehensherrn beköstigt und entschädigk, 
diese bezogen einen bestimmten Jahresgehalt. Auch die Städte und 
Märkte stellten ihre Reisigen zum Heere; jedoch bestanden die städtischen 
Aufgebote meistens aus Fußvolk. Die Bürger der Städte waren 
tapfere Truppen, und in manchen Schlachten, so z. B. bei Ampfing 
und Mühldorf, lernte der Herzog ihren Wert kennen. Die Städte 
hatten eigene Geschütze und hielten sich auch Drillmeister zur Einübung 
der Soldaten. In Kriegszeiten erhielten die städtischen Truppen eben- 
falls ihre Beköstigung vom Herzoge. Bei Verteidigung des Vaterlandes 
wurde auch die Landwehr aufgeboten, zu der seder Waffenfähige ver- 
pflichtet war. Die Richter und Pfleger musterten die Tauglichen und 
nahmen die Waffen in Augenschein; doch fanden kriegerische Ubungen. 
im Frieden mit der Landwehr nicht statt, so daß der Herzog darüber oft 
bitter Klage führte. Brach aber der Feind ins Land, so wurden durch 
Landgeschrei und Sturmläuten die Aufgebote zusammengerufen und 
Feigheit und Flucht dann strenge gestraft. Den geübtesten und tüch- 
tigsten Teil des Heeres bildeten die Söldner oder Trabanten. Die 
Söldner wurden von Rottmeistern angeworben. Sie erhielkten als 
Sold das Werbegeld, das Wehrgeld, das Beutegeld, den Sturmsold, 
Entschädigung für verlorene Waffen und Pferde und nach ihrer 
Tüchtigkeit wochentlich ein halbes oder ein ganzes Pfund Pfennige. Das 
Fußvolk war in Fähnlein eingeteilt; der Anführer eines Fähnleins 
hieß Hauptmann. Bewaffnung und Bekleidung war noch nicht gleich- 
mäßig. Die Reiter trugen noch Harnisch und Lanze, während die 
Fußgänger mit Handbüchsen, Armbrüsten, Helmbarten und Spießen 
versehen waren. Spieße und Schwerter waren außerordentlich lang. 
Erst nach und nach wurde die Ausrüstung einheitlicher. Herzog Ludwig 
der Reiche von Landshut führte die Uniformierung ein. Im Jahre 
1500 beschlossen dann die Stände, daß die Truppen eine Farbe tragen 
sollten. Diese Farbe war zuerst die rote. 
2. Das stehende Heer und die vielen Feldzüge kosteten viel Geld. 
Da die Einkünfte des Herzogs nicht ausreichten, so wurden Steuern
	        
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