Full text: Deutsche Geschichte für Schule und Haus nach den Forderungen der Gegenwart für das Königreich Bayern.

  
VI. Die Zeit des dreistigjährigen Krieges. 73 
folgung; Ratsherren und Gelehrte, Kinder und Greise endeten auf 
dem Scheiterhaufen; am meisten wurde jedoch gegen die Frauen ge- 
wütet. Wer es wagte, vor Gericht eine Here zu verteidigen, galt als 
Schutzherr der Here und wurde selbst der Zauberei angeklagt. Be- 
kannte sich die Angeklagte nicht als Here oder Teufelsbraut, so wurde 
die Folter angewandt; danach kam der Henker und verbrannte die 
Here auf dem Scheiterhaufen unter großem Zulauf des Volkes. Viele 
Unschuldige haben auf diese Weise auf der Folterbank oder in den 
Flammen ihren Tod gefunden. 
74. Kurfürst Marimilian I. von Bayern. 
1623. 
1. Vor dem großen Kriege regierte Herzog Wilhelm der Fromme 
in Bayern. Er fand seine schönste Aufgabe darin, die Kunst und 
die Künstler zu unterstützen, Schulen, Gymnasien und Kirchen zu 
erbauen, den Armen und Kranken zu dienen, sie zu speisen und 
ihre Not zu lindern. Dabei geriet aber das Herzogtum in große 
Schuldeulast, obgleich der Herzog selbst höchst einfach lebte. Um dem 
abzuhelfen, legte Wilhelm 1597 die Regierung nieder und übertrug 
das Herzogtum seinem edlen und thatkräftigen Sohne Marimilian 1. 
Von der Natur mit großen Geistesgaben ausgestattet, hatte dieser sich 
durch eifriges Studium an der Ingolstädter Universität und durch viele 
Reisen im Auslande einen großen Schatz von Kenntnissen und Er- 
fahrungen exworben, so daß man zuversichtlich hoffte, er werde das 
zerrüttete Staatswesen wieder in die rechte Ordnung bringen. 
2.0 Mit Eifer ging Maximilian an die Ausführung seiner Pläne. 
Drei Aufgaben hatte er sich gestellt: Schuldentilgung, Hebung der Rechts- 
pflege und Verbesserung des Heerwesens. Um die Schulden des Landes 
i mindern, führte er die größte Sparfamkeit sowohl in seinem Hof- 
halte als auch im Staate ein. Neben den Einsparungen war sein 
Augenmerk auf die Erzielung neuer Einnahmequellen gerichtet. Er 
führte nicht nur das Salzmonopol ein, sondern erhöhte auch die Pro- 
duktion des Salzes, indem er durch seinen Baumeister Simon Reifen- 
stuhl eine Solenleitung von Reichenhall nach Traunstein bauen ließ; 
denn in Reicheuhall konnte nicht alle Sole versotten werden. Auch 
den Handel mit Weißbier machte er zu einem staatlichen Monopole. — 
Im Fahre 1616 erließ er für sein Land ein neues G efetzbuch, das 
den Titel führte: „Landrecht, Polizei= Gerichts- Malefiz= und andere 
Ordnungen Dieses Gesetz regelte das Gerichtswesen neu, verbot alle 
barbarischen Todesarten und milderte die Tortur. 150 Jahre blieb 
dieses treffliche Gesetzeswerk im Gebrauch. — Um eine genügende Zahl 
Soldaten zu erhalten, erließ Marimilian ein Konstriptionegesetz. 
Dasselbe verpflichtete den 3., 5., 10. und 30. Mann zum Wasffendienste. 
Die Landwehr wurde eingerchtet, und die Bürger mußten sich auf 
den Schießstätten. im Gebrauche der Waffen üben. Er führte gleich-
	        
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